In Şırnak wurden 7 Gebiete für 15 Tage zur „vorübergehenden speziellen Sicherheitszone“ erklärt
In Şırnak wurden aus Sicherheitsgründen 7 Gebiete für einen Zeitraum von 15 Tagen zur „vorübergehenden speziellen Sicherheitszone“ erklärt.
In einer Erklärung des Gouverneursamts von Şırnak wurde mitgeteilt, dass 7 Gebiete im Stadtzentrum und in den Landkreisen für den Zeitraum vom 14. bis 28. Oktober zur „vorübergehenden speziellen Sicherheitszone“ erklärt wurden. In der Erklärung heißt es: „Innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Provinz Şırnak; zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten, zum Schutz der Grundrechte und Freiheiten sowie der Rechte und Freiheiten anderer und der allgemeinen öffentlichen Sicherheit, zur Verhinderung von Gewalttaten und zur Vermeidung jeglicher negativer Situationen, die auftreten könnten, wurden gemäß Artikel 11 Absatz (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 sowie Artikel 32/A des Gesetzes über militärische Sperrgebiete und Sicherheitszonen Nr. 2565 durch das Gouverneursamt von Şırnak folgende Gebiete, deren Koordinaten in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind, zur ‚vorübergehenden speziellen Sicherheitszone‘ erklärt: das Bestler-Dereler-Gebiet innerhalb der Grenzen des zentralen Landkreises Şırnak, das Gabar-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Landkreises Şırnak und des Landkreises Güçlükonak, das Cudi-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Landkreises Şırnak sowie der Landkreise Silopi und Cizre, das Kurt-Gebirge innerhalb der Grenzen des zentralen Landkreises Şırnak sowie der Landkreise Silopi und Uludere, die Gebiete Kelmehmetler-Dönmezler-Kovankaya, Tahtareş, Hüsrevpaşa-Suhurpaşayayla, İncebeldağları und Faraşin innerhalb der Grenzen des Landkreises Beytüşşebap der Provinz Şırnak, das Altındağları-Gebiet innerhalb der Grenzen des Landkreises Beytüşşebap der Provinz Şırnak sowie das Oymakaya-Gebiet innerhalb der Grenzen der Landkreise Beytüşşebap und Uludere der Provinz Şırnak. Dies geschieht für einen Zeitraum von (15) fünfzehn Tagen vom 14. Oktober 2024 (einschließlich) bis zum 28. Oktober 2024 (einschließlich), um Bürger, die sich möglicherweise in diese Gebiete begeben, vor illegalen Elementen in den genannten Gebieten und den gegen diese zu ergreifenden Maßnahmen zu schützen.“

„Es ist unseren Bürgern untersagt, das betreffende Gebiet zwischen diesen Daten ohne Genehmigung zu betreten, um ihre Sicherheit von Leib und Leben zu gewährleisten. Gegen diejenigen, die sich nicht an das Verbot halten, werden gemäß Artikel 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet“, hieß es weiter.
Nachrichtenquelle: 12punto
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