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Innenministerium gibt bekannt: Identität der Person, die Saygı Öztürk anrief und behauptete, 'Ich bin Yeşil' zu sein, wurde geklärt

Das Innenministerium hat eine Erklärung zu dem Artikel des Journalisten Saygı Öztürk veröffentlicht, in dem dieser berichtete, von einer Person angerufen worden zu sein, die sich als der in der Öffentlichkeit unter dem Codenamen „Yeşil“ bekannte Mahmut Yıldırım ausgab.

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Innenministerium gibt bekannt: Identität der Person, die Saygı Öztürk anrief und behauptete, 'Ich bin Yeşil' zu sein, wurde geklärt

Das Innenministerium hat eine Erklärung veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über die Behauptungen in dem Artikel des Journalisten Saygı Öztürk zu informieren, der unter dem Titel „Die Person, die mich anrief, sagte, ich sei Yeşil“ in der Zeitung Sözcü veröffentlicht wurde.

In der vom Ministerium bereitgestellten Information wurde angegeben, dass Öztürk am Dienstag, dem 9. Dezember 2025, in drei separaten Telefonaten kontaktiert wurde. Der Erklärung zufolge dauerte das erste Gespräch 1 Minute und 59 Sekunden, das zweite 15 Minuten und das dritte 13 Minuten und 34 Sekunden.

Bei den durchgeführten Untersuchungen wurde festgestellt, dass die betreffenden Anrufe von einem Häftling namens C.A. aus einer nicht näher benannten offenen Vollzugsanstalt getätigt wurden.

Das Innenministerium teilte zudem mit, dass die Person, die den Anruf tätigte, Vorstrafen wegen „Totschlags, vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung“ aufweist.

Der vollständige Wortlaut der vom Ministerium veröffentlichten Erklärung lautet wie folgt:

„Am 11. Dezember 2025 wurde ein Medienbericht mit dem Titel ‚Die Person, die mich anrief, sagte, ich sei Yeşil‘ veröffentlicht. Es wurde festgestellt, dass die Person die betreffende Zeitung am 9. Dezember 2025 dreimal über die Telefonzentrale angerufen hat. Der erste Anruf dauerte 1 Minute und 59 Sekunden, der zweite Anruf 15 Minuten. Der dritte Anruf dauerte 13 Minuten und 34 Sekunden. Bei den Arbeiten zur Identifizierung der Person wurde festgestellt, dass der Anruf aus einer offenen Vollzugsanstalt getätigt wurde und dass es sich bei dem Anrufer um den Häftling C. A. handelt. Die Person hat Vorstrafen wegen ‚Totschlags, vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung‘. Wir geben dies hiermit respektvoll der Öffentlichkeit bekannt.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Grün Mahmut Yıldırım