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14.012

Investitionen der Familie Gökçek in Deutschland im Fokus: Antwort vom ehemaligen MASAK-Vizechef

Die vom Journalisten Murat Ağırel veröffentlichten Dokumente zu den geschäftlichen Aktivitäten und Immobilieninvestitionen von Melih Gökçek und seiner Familie in Deutschland haben für Aufsehen gesorgt. Der ehemalige stellvertretende MASAK-Vorsitzende Dr. Ramazan Başak erklärte, dass dank internationaler Informationsaustauschmechanismen die Herkunft und die Bewegungen von ins Ausland transferiertem Kapital nachverfolgt werden können.

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Investitionen der Familie Gökçek in Deutschland im Fokus: Antwort vom ehemaligen MASAK-Vizechef

Die vom Journalisten Murat Ağırel veröffentlichten Dokumente zu den geschäftlichen Aktivitäten und Immobilieninvestitionen des ehemaligen Bürgermeisters von Ankara, Melih Gökçek, und seiner Familie in Deutschland haben in der Öffentlichkeit ein breites Echo ausgelöst. Der ehemalige stellvertretende Vorsitzende der MASAK (Finanzkriminalitäts-Untersuchungsrat) und ehemalige vereidigte Bankenprüfer der BDDK, Dr. Ramazan Başak, erklärte, dass die Spur von ins Ausland transferiertem Kapital dank internationaler Mechanismen schnell verfolgt werden könne.

BEHAUPTUNG ÜBER MILLIONENINVESTITIONEN TROTZ NULL-UMSATZ

Der Journalist Murat Ağırel teilte in seiner Recherche, die er auf offizielle Handelsregistereinträge, Bilanzen und notarielle Dokumente stützte, Informationen über die Auslandsinvestitionen der Familie Gökçek. Den von Ağırel übermittelten Informationen zufolge erreichte ein Unternehmen, das mit einem Stammkapital von 30.000 Euro gegründet wurde und weder Umsatz noch Mitarbeiter aufwies, innerhalb von zwei Jahren ein Immobilienvermögen von 3.857.000 Euro.

In den Dokumenten wurde zudem behauptet, dass ein Kaufvertrag für einen Gewerbekomplex im Wert von 8,5 Millionen Euro sowie Verhandlungen über ein Einkaufszentrum (AVM) im Wert von 180 Millionen Euro enthalten seien.

EHEMALIGER MASAK-VIZECHEF: „SPURENSUCHE IST HEUTE VIEL EINFACHER“

Nach den Vorwürfen bewertete Dr. Ramazan Başak das Thema aus Sicht der Finanzermittlungs- und Aufsichtsgesetzgebung und wies darauf hin, dass die MASAK über leistungsstarke internationale Instrumente zur Aufdeckung von Geldtransfers ins Ausland verfüge, die aus Straftaten oder Steuerhinterziehung resultieren.

Başak betonte, dass es verfrüht sei, eine Vorab-Bewertung über die Herkunft des Geldes und dessen rechtlichen Status abzugeben, fasste jedoch die Prüfungsmöglichkeiten wie folgt zusammen:

„Die MASAK ist gleichzeitig eine Finanzermittlungseinheit (FIU). Sie ist Mitglied der EGMONT-Gruppe, der 182 Länder weltweit angehören, und kann zu allen Themen, die in den Zuständigkeitsbereich der Financial Action Task Force (FATF) fallen, Informationen von den betreffenden Ländern einholen.

Die Türkei ist zudem eines von 110 Ländern, die 2019 das 'Multilaterale Abkommen der zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten' ratifiziert haben. Wenn gewünscht, können alle Geldflüsse in diesem Rahmen in kürzester Zeit offengelegt und je nach Ergebnis die erforderlichen Sanktionen verhängt werden.“

Die Erklärungen von Başak lauten wie folgt:

Hr. AĞIREL hat mit einem wichtigen Bericht über die Familie Gökçek einige Fragen aufgeworfen.

Es wäre natürlich nicht korrekt, in diesem Stadium eine Bewertung über die Herkunft des Geldes und darüber abzugeben, ob die getätigte Transaktion eine Straftat darstellt.

Es ist jedoch kein Geheimnis, dass in den letzten Jahren sehr große Summen an Geldern, die aus Straftaten stammen oder der Besteuerung entzogen wurden, ins Ausland geschafft wurden. Es genügt, die Eigentümer von hunderten von Luxusvillen in einigen wohlhabenden Vierteln Englands zu untersuchen.

Kann man also die Spur der ins Ausland geschaffenen Gelder verfolgen?

Diese Spurensuche ist heute viel einfacher als in der Vergangenheit. Denn:

Die MASAK ist gleichzeitig eine Finanzermittlungseinheit (FIU). Sie ist Mitglied der EGMONT-Gruppe, der die Finanzermittlungseinheiten von 182 Ländern weltweit angehören. Sie kann zu allen Themen, die in den Zuständigkeitsbereich der FATF fallen, Informationen von den betreffenden Ländern einholen.

Die Türkei ist zudem eines von 110 Ländern, die 2019 das „Multilaterale Abkommen der zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ ratifiziert haben. Obwohl dieses Abkommen darauf abzielt, Steuerverluste und Steuerhinterziehung zu verhindern, bietet es das Recht, Informationen aus vielen Ländern zu erhalten.

Kurz gesagt: Wenn gewünscht, können alle Geldflüsse in diesem Rahmen in kürzester Zeit offengelegt und je nach Ergebnis die erforderlichen Sanktionen verhängt werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

Journalist Murat Ağırel Melih Gökçek