Iranische Studierende bitten YÖK um Hilfe: Wir können nicht zahlen
Der Hochschulrat (YÖK) hat in einem Rundschreiben an die Universitäten dazu aufgerufen, iranischen Studierenden aufgrund der Probleme mit der Internet- und Kommunikationsinfrastruktur in ihrem Heimatland eine angemessene Frist für die Zahlung ihrer Studiengebühren einzuräumen.
In dem vom YÖK an staatliche und private Universitäten versandten Schreiben heißt es: „Bei uns gehen Anträge von iranischen Studierenden ein, die ihr Studium an den Hochschuleinrichtungen unseres Landes fortsetzen. Sie berichten, dass sie aufgrund der schwerwiegenden Störungen der Internet- und Kommunikationsinfrastruktur, die in letzter Zeit im Iran aufgetreten sind, keine stabile Kommunikation mit ihren Familien aufbauen können, weshalb sie keine Geldtransfers aus dem Ausland tätigen und ihre Studiengebühren nicht fristgerecht bezahlen können.
Wie bekannt ist, besagt Artikel 46, Absatz (g) des Gesetzes Nr. 2547: 'Der Studentenbeitrag und die Studiengebühren sind zu Beginn des jeweiligen Semesters zu entrichten. Wer den Beitrag oder die Studiengebühren nicht fristgerecht zahlt und dessen Entschuldigungsgründe vom Verwaltungsrat der jeweiligen Hochschuleinrichtung nicht anerkannt werden, kann sich für das betreffende Semester nicht einschreiben und die Studentenrechte nicht in Anspruch nehmen.'
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Unfähigkeit der betroffenen Studierenden, ihre Studiengebühren fristgerecht zu zahlen, auf technische und kommunikative Probleme zurückzuführen ist, die landesweit auftreten und außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen.
In diesem Rahmen bitte ich Sie, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um iranischen Studierenden die Zahlung ihrer Studiengebühren innerhalb des Frühjahrssemesters zu ermöglichen und ihnen eine angemessene Frist, einschließlich der Möglichkeit einer Ratenzahlung, einzuräumen.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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