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Justiz wertet das öffentliche Anprangern von Journalisten nicht als Drohung: 'Patronen'-Post sorgte für Empörung

Der stellvertretende Vorsitzende der Ülkü Ocakları, Burak Kılıç, hatte Journalisten, die über den Mordfall Sinan Ateş in Ankara berichteten, auf X mit einem Beitrag bedroht. Die Staatsanwaltschaft wertete diesen Beitrag nicht als Drohung.

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Justiz wertet das öffentliche Anprangern von Journalisten nicht als Drohung: 'Patronen'-Post sorgte für Empörung

Der stellvertretende Vorsitzende der Ülkü Ocakları, Burak Kılıç, hatte Journalisten, die über den Mordfall Sinan Ateş in Ankara berichteten, bedroht.

Die Staatsanwaltschaft wertete die Anspielung auf „Patronen“ gegenüber den Journalisten Barış Terkoğlu, Timur Soykan, Erk Acarer, İsmail Saymaz und Alican Uludağ nicht als Drohung.

Alican Uludağ gab die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über seinen Social-Media-Account auf X bekannt.

Hier ist der Beitrag:

"Die Staatsanwaltschaft hat dem Verdächtigen im Mordfall Sinan Ateş offiziell gesagt: 'Du kannst Journalisten, die über den Mord berichten, anprangern und sie mit Patronen bedrohen. Ich mische mich da nicht ein.'"

Wie das?

Der stellvertretende Vorsitzende der Ülkü Ocakları, Burak Kılıç, der als Verdächtiger im Mordfall Sinan Ateş gilt und persönlich vor dessen Haus Aufklärungsarbeit geleistet hatte, hatte mich und vier weitere Journalisten mit einer „Patronen“-Botschaft bedroht und öffentlich angeprangert.

Daraufhin reichten wir am 16. Juli über meine Anwälte Tora Pekin und Abbas Yalçın Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Der Antrag enthielt zudem die Forderung nach einer „Schutzzuweisung auf Anfrage“. Doch die Generalstaatsanwaltschaft Ankara stellte das Verfahren in Rekordzeit (innerhalb von 13 Tagen) ein.

Darüber hinaus ist sich die Staatsanwaltschaft offenbar so sicher, dass Burak Kılıç uns nicht bedroht hat, dass sie es nicht einmal für nötig hielt, seine Aussage aufzunehmen. (Eigentlich ist es nicht so, dass sie das Verfahren nicht eingestellt hat, sie musste es einstellen. Es ist treffender zu sagen, dass sie ihn nicht zur Aussage geladen hat, weil sie es nicht konnte.) In der Begründung der Entscheidung wurde weder erwähnt, dass der Angezeigte ein Mordverdächtiger ist, noch wurde auf die „Patrone“ in seinem Beitrag eingegangen... Es wirkt, als hätte diese Person diesen Beitrag völlig losgelöst von diesem Mord aus heiterem Himmel verfasst.

Die Justiz hat offiziell gesagt: „Wer auch immer über den Mord an Sinan Ateş berichtet, Mordverdächtige können sie ungestraft anprangern. Bedient euch.“ Wahrscheinlich wartet die Staatsanwaltschaft darauf, dass der Verdächtige den Journalisten Patronen vor die Füße wirft, damit der Straftatbestand der Drohung erfüllt ist.

Ansonsten wird die Nachricht eines Mordverdächtigen nicht als Drohung anerkannt. Konnte jene Justiz diesen Mordverdächtigen in 1 Jahr und 8 Monaten überhaupt anklagen? Nein, konnte sie nicht. Denn wenn die Justiz politisiert wird und Angst vor der Identität des Verdächtigen hat, bleibt eine solche Mordakte in der Schwebe. Und der Mordverdächtige bedroht weiterhin ungestört Journalisten. Die Justiz kann ihn nicht antasten. Übrigens, denken Sie nicht, dass ich das aus Angst schreibe. Heute ist der Geburtstag von Uğur Mumcu. Unsere Aufgabe ist es, seinem Weg zu folgen, furchtlos und mutig. Aber ich schreibe das, damit jeder sieht, wie die Justiz eines Landes einen Mordverdächtigen unterstützt..."


Nachrichtenquelle: 12punto

Staatsanwaltschaft Sinan Ateş Soziale Medien Strafanzeige Drohung Ülkü Ocakları