Klage gegen Süleyman Soylu vor dem EGMR!
Nachdem Aydın Aydoğan bei einem Polizeieinsatz während einer Demonstration der „Samstagsmütter“ einen Armbruch erlitten hatte, wurde Klage gegen die Sicherheitskräfte und den damaligen Innenminister Süleyman Soylu eingereicht. Während das Verfassungsgericht (AYM) eine Menschenrechtsverletzung durch die Sicherheitskräfte feststellte, wurde der Fall gegen Soylu nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur „Unzuständigkeit“ an das türkische Parlament (TBMM) verwiesen. Da im Parlament keine Mehrheit für das Anliegen zustande kam, wurde die Petition abgelehnt. Aydoğan hat den Fall gegen Soylu nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht.
Aydın Aydoğan, dessen Arm bei einem Polizeieinsatz während einer geplanten Demonstration der „Samstagsmütter“ am 25. August 2018 gebrochen wurde, hatte sowohl gegen die Sicherheitskräfte als auch gegen den damaligen Innenminister Süleyman Soylu Strafanzeige erstattet.
Im Verfahren gegen die Sicherheitskräfte wurde zunächst das Verfahren eingestellt, woraufhin der Fall vor das Verfassungsgericht (AYM) gebracht wurde. Das AYM entschied auf eine Menschenrechtsverletzung, da die Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt angewendet und das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit behindert hätten. Im Fall gegen Soylu erklärte die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft ihre „Unzuständigkeit“ und leitete die Akte an das Büro für parlamentarische Angelegenheiten der Generalstaatsanwaltschaft Ankara weiter.
Wie Cengiz Karagöz von der Zeitung Cumhuriyet berichtet, erklärte auch die Generalstaatsanwaltschaft Ankara ihre „Unzuständigkeit“ für die betreffende Petition und verwies die Angelegenheit an das türkische Parlament (TBMM). Aydoğan reichte daraufhin eine Petition beim Parlament ein, um ein Verfahren gegen Soylu zu erwirken. Diese Petition wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass keine parlamentarische Mehrheit erreicht werden konnte. Nach der Ablehnung im Parlament hat Aydoğan den Fall Soylu nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht.
"ICH GEHE DAVON AUS, DASS EINE POSITIVE ENTSCHEIDUNG FALLEN WIRD"
Aydoğan erklärte, er habe erfahren, dass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Soylu gemäß Artikel 106 der Verfassung eine absolute Mehrheit von drei Fünfteln oder zwei Dritteln des Parlaments erforderlich sei und die Zuständigkeit hierfür beim Parlament liege. Er sagte: „Ich habe diesbezüglich eine Petition beim Parlament eingereicht, doch das Parlament, an das die Zuständigkeit für das gegen Soylu eingeleitete Verfahren übertragen wurde, hat die Klage abgelehnt. Soylu hat sich strafbar gemacht, indem er alle Samstagsmütter und Menschenrechtsverteidiger öffentlich zur Zielscheibe gemacht hat. Da ich den innerstaatlichen Rechtsweg ausgeschöpft habe, wende ich mich nun an den EGMR. Ich gehe davon aus, dass vom EGMR eine positive Entscheidung kommen wird.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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