Lebensmittelkrise in der Türkei verschärft sich: 13 weitere Produkte aus Europa zurückgeschickt!
Europäische Länder haben begonnen, türkische Lebensmittelprodukte, die sie aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe als nicht verzehrfähig einstufen, nacheinander zurückzuweisen. Innerhalb der letzten Woche wurden 13 aus der Türkei exportierte Agrarprodukte abgelehnt, da die Pestizid- und Aflatoxinwerte die zulässigen Grenzwerte überschritten.
Agrarprodukte, die aus der Türkei nach Europa exportiert wurden, sind erneut zurückgewiesen worden, da die Konzentrationen von Pestiziden und Schadstoffen die zulässigen Grenzwerte überschritten haben. Wie berichtet wurde, wurden bei Kontrollen an den Grenzübergängen der Länder der Europäischen Union (EU) innerhalb der letzten Woche in 13 verschiedenen türkischen Lebensmittelprodukten chemische Rückstände in einem Ausmaß festgestellt, das die menschliche Gesundheit gefährden könnte.
Mit einer neuen Verordnung, die am 7. Januar 2025 vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft veröffentlicht wurde, war angekündigt worden, dass bei Pestizidgrenzwerten auf EU-Standards umgestellt werde. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die vollständige Umsetzung dieser Regelung drei Monate in Anspruch nehmen werde und dass Lebensmittel, die nach alten Standards produziert wurden, während ihrer gesamten Haltbarkeitsdauer im Handel bleiben dürften. Während dieser Übergangsphase fällt die häufige Rücksendung der nach Europa gelieferten Produkte auf.
TÜRKISCHE BIRNEN AUS KROATIEN ZURÜCKGESCHICKT
Bei Analysen türkischer Birnen, die nach Kroatien geliefert wurden, wurde festgestellt, dass der Methoxifenozid-Gehalt weit über den zulässigen Grenzwerten lag. Der Methoxifenozid-Wert, der bei 0,01 mg/kg – ppm liegen sollte, wurde bei den türkischen Birnen mit 0,043 mg/kg – ppm gemessen. Aufgrund des Wertes, der das 4,3-fache des Grenzwerts betrug, wurden die Produkte zurückgeschickt.

DOPPELTE ABLEHNUNG AUS ITALIEN
Bei Pistazien, die aus der Türkei nach Italien exportiert wurden, überschritt der Aflatoxin-B1-Gehalt die Grenzwerte. Die Pistazien, bei denen ein Wert von 13,4 ± 0,9 µg/kg – ppb gemessen wurde, obwohl der zulässige Grenzwert bei 8,0 µg/kg – ppb liegt, wurden mit dem Code "gefährlich" zurückgeschickt, da der Sicherheitsgrenzwert um das 1,6-fache überschritten wurde. Eine ähnliche Situation trat bei Bio-Pistazien auf; hier wurde festgestellt, dass der Aflatoxinwert das 1,7-fache des Grenzwerts betrug und die Gesamtmenge an Aflatoxin um das 2,39-fache erhöht war.
FRISCHE PAPRIKA VON ZWEI LÄNDERN ABGELEHNT
In frischen Paprika, die Bulgarien aus der Türkei importiert hatte, wurden Permethrin-Rückstände gefunden. Der zulässige Grenzwert von 0,05 mg/kg – ppm wurde in der Analyse mit 0,145+/-0,073 mg/kg – ppm gemessen. Da dieser Wert fast doppelt so hoch war, wurden die Produkte mit der Begründung "potenzielles Risiko" zurückgewiesen.
Am selben Tag traf Deutschland eine ähnliche Entscheidung. Bei frischen Paprika aus der Türkei wurde festgestellt, dass der Acetamiprid-Gehalt bei 0,42 mg/kg – ppm lag, obwohl er 0,30 mg/kg – ppm betragen sollte.
KREUZKÜMMEL-ABLEHNUNG DURCH TSCHECHIEN
Bei Analysen von Kreuzkümmelsamen türkischer Herkunft durch die Tschechische Republik wurde festgestellt, dass der Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden das 1,5-fache des zulässigen Grenzwerts betrug. Die Produkte wurden vom Markt genommen, da sie ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellten.

DREIFACHER AFLATOXIN-GEHALT IN APRIKOSEN
Deutschland stellte in Aprikosenstücken aus der Türkei sowohl Aflatoxin als auch Ochratoxin A fest. Die Gesamtmenge an Aflatoxin wurde mit dem Dreifachen des zulässigen Grenzwerts gemessen, während der Ochratoxin-A-Gehalt das 3,5-fache des Höchstgrenzwerts betrug. Die Produkte wurden mit dem Code "gefährlich" vom Markt genommen.

SKANDAL UM GETROCKNETE FEIGEN
Bei Tests an geschnittenen getrockneten Feigen, die in die Niederlande geliefert wurden, wurde der Ochratoxin-A-Gehalt mit dem 7,6-fachen des zulässigen Grenzwerts von 8 µg/kg – ppb gemessen. Während diese Produkte mit dem Code "gefährlich" zurückgeschickt wurden, wurde berichtet, dass bei einer anderen Charge getrockneter Feigen, die in dasselbe Land geliefert wurde, der Aflatoxin-B1-Gehalt das 5,5-fache und der Ochratoxin-A-Gehalt das 2,8-fache des Grenzwerts betrug.
Deutschland fand bei zwei separaten Lieferungen getrockneter Feigen aus der Türkei Aflatoxin B1 in einer Konzentration, die das 2,7- bis 6,4-fache des Grenzwerts betrug. Die Produkte wurden an der Grenze zurückgewiesen, da sie auch hinsichtlich der Gesamt-Aflatoxinwerte die Sicherheitsgrenzen überschritten hatten.
VERBOTENER ZUSATZSTOFF IN SAHNE
In Sahne türkischer Herkunft, die nach Belgien geliefert wurde, wurde der nicht zugelassene Zusatzstoff E202 festgestellt. Aufgrund dieses nicht erlaubten Zusatzstoffs wurden die Produkte vom Markt genommen.
In Mohnmus, das die Niederlande aus der Türkei bezogen hatten, wurden Haselnuss- und Sesamsamen gefunden. Da diese allergenen Stoffe nicht deklariert waren, wurden die Produkte mit dem Code "gefährlich" zurückgeschickt. Deutschland lehnte die Produkte aus ähnlichen Gründen aufgrund des Vorhandenseins von Sesam- und Erdnussallergenen ebenfalls ab.
Experten zufolge bergen Pestizidrückstände ernsthafte Gefahren für die menschliche Gesundheit. Eine langfristige Exposition gegenüber diesen chemischen Substanzen wird mit Krankheiten wie Unfruchtbarkeit, Störungen des Nervensystems, hormonellen Ungleichgewichten und Krebs in Verbindung gebracht. Insbesondere Landarbeiter und Menschen, die in Gebieten leben, in denen Pestizide eingesetzt werden, werden als Risikogruppen genannt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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