Letzte Runde im Versprechen des 'geheimen Fonds mit hoher Rendite': Entscheidung zu Bankmanagern im Fall Seçil Erzan
Im Prozess gegen die ehemalige Denizbank-Filialleiterin Seçil Erzan, die beschuldigt wird, unter dem Namen 'Fatih-Terim-Fonds' zahlreiche Personen aus der Fußball- und Geschäftswelt betrogen zu haben, gibt es eine neue Entwicklung. Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat das Ermittlungsverfahren gegen Denizbank-Manager, das auf eine Anzeige von Seçil Erzan hin eingeleitet worden war, eingestellt.
Der Betrugsfall, in dem die ehemalige Denizbank-Filialleiterin Seçil Erzan unter dem Versprechen hoher Renditen und unter dem Namen 'Fatih-Terim-Fonds' Gelder von zahlreichen Personen aus der Fußball- und Geschäftswelt eingesammelt haben soll, bleibt ein zentrales Thema.
In dem Verfahren, das aufgrund von Vorwürfen von Seçil Erzan gegen das Denizbank-Management wegen Freiheitsberaubung, Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln sowie Begünstigung eingeleitet wurde, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Begründung eingestellt, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für diese Vorwürfe nicht erfüllt seien.
ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN DENIZBANK-MANAGER EINGELEITET
Wie aus einem Bericht von Patronlar Dünyası hervorgeht; hatte Erzan behauptet, sie sei aus ihrem Haus in Çorlu abgeholt und im Hauptsitz der Denizbank in Zincirlikuyu festgehalten worden, wo ihr von Generaldirektor Hakan Ateş und einigen Bankmanagern ein Serum verabreicht und Druck auf sie ausgeübt worden sei, „zu sagen, dass sie diese Geschäfte außerhalb der Bank getätigt habe“.
Aufgrund dieser Behauptungen von Seçil Erzan hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Denizbank-Manager, darunter Generaldirektor Hakan Ateş, wegen 'Freiheitsberaubung', 'Vernichtung, Verbergung und Veränderung von Beweismitteln' sowie 'Begünstigung' eingeleitet.
Im Rahmen der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft die Aussagen der von Seçil Erzan genannten Denizbank-Manager sowie von Augenzeugen aufgenommen.
Das von der Staatsanwaltschaft geführte Ermittlungsverfahren wurde nun abgeschlossen.
STAATSANWALTSCHAFT HAT VERFAHREN EINGESTELLT
In der Ermittlungsakte wurde zu den von Seçil Erzan vorgebrachten Punkten festgehalten:
Der Vorwurf der 'Freiheitsberaubung' spiegele aufgrund der ausgewerteten Nachrichtenverläufe und Zeugenaussagen nicht die Wahrheit wider, da Seçil Erzan freiwillig von ihrem Haus in Çorlu zum Bankgebäude in Zincirlikuyu gekommen sei; für den Vorwurf der 'Vernichtung, Verbergung und Veränderung von Beweismitteln' seien zum jetzigen Zeitpunkt keine eindeutigen und glaubwürdigen Beweise zu finden; und bezüglich des Vorwurfs der 'Begünstigung' seien keine Handlungen festgestellt worden, die darauf hindeuteten, dass Seçil Erzan von Denizbank-Managern begünstigt wurde.
Als Ergebnis der Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Begründung ein, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für die von Seçil Erzan gegen die Denizbank-Manager erhobenen Vorwürfe nicht erfüllt seien.
Darüber hinaus traf die Staatsanwaltschaft die gleiche Entscheidung bezüglich der Vorwürfe der 'Vernichtung von Beweismitteln' und der 'Begünstigung', die von fünf weiteren Klägern, darunter Selçuk İnan und Musa Mert Çetin, erhoben worden waren. In der Einstellungsverfügung wurde betont, dass über die Behauptungen hinaus keine Beweise für die Vorwürfe vorlägen und die Bank die erforderlichen Informationen in Berichten vorgelegt habe.
Nachrichtenquelle: 12punto
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