Mika Rauns Freund wurde freigelassen
Batuhan Can, der Freund von Mika Raun, der im Rahmen einer von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Drogenermittlung festgenommen und inhaftiert worden war, wurde unter Auflagen der richterlichen Kontrolle freigelassen.
Im Rahmen einer von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Drogenermittlung wurde eine neue Entscheidung bezüglich Batuhan Can getroffen, der zuvor wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit „Drogen“ und „Prostitution“ inhaftiert worden war. Es wurde bekannt, dass Can, der Freund von Mika Raun, unter richterlicher Aufsicht freigelassen wurde.
ERMITTLUNGEN BETRAFEN MIKA RAUN UND IHREN FREUND
Im Zuge der Ermittlungen war auch die Social-Media-Phänomen Mika Raun festgenommen worden. Nachdem Raun in ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft angegeben hatte, dass sie gemeinsam mit ihrem Freund Batuhan Can in der niederländischen Stadt Amsterdam Drogen konsumiert habe, wurden auch gegen Can rechtliche Schritte eingeleitet.
AUSSAGE: „WIR HABEN IN AMSTERDAM DROGENKUCHEN GEGESSEN“
In ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft erklärte Mika Raun, dass sie sich vor etwa 20 Tagen in Amsterdam aufgehalten und dort Drogen konsumiert habe. Raun beschrieb in ihrer Aussage, dass auch ihr Freund Batuhan Can, mit dem sie seit drei Jahren zusammen ist, in derselben Umgebung von dem Drogenkuchen gegessen habe, mit folgenden Worten:
„Ich möchte zu Beginn meiner Aussage festhalten, dass ich vor etwa 20 Tagen in Amsterdam Drogen konsumiert habe. Ich habe dort von dem Kuchen gegessen. Mein Freund Batuhan Can hat ebenfalls mit mir von dem Kuchen gegessen. Wir sind seit 3 Jahren ein Paar. Ich bereue den Konsum von Drogen.“
Andererseits kamen im Rahmen der Ermittlungen gegen Batuhan Can auch Vorwürfe wegen „Prostitution“ und „Erleichterung des Gebrauchs von Drogen oder Stimulanzien“ auf. Can äußerte sich in seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft detailliert zu diesen Vorwürfen.
„ICH HABE NICHT ZUR PROSTITUTION ANGESTIFTET UND KEINE VERMITTLUNG BETRIEBEN“
Batuhan Can erklärte, dass er bei seiner Festnahme wusste, dass gegen ihn gemäß den Artikeln 191 und 216 des türkischen Strafgesetzbuches ermittelt wurde, die Vorwürfe der Prostitution und der Erleichterung des Drogenkonsums jedoch erst später erfahren habe. Can gab in seiner Verteidigung folgende Erklärungen ab:
„Zu keinem Zeitpunkt meines Lebens habe ich jemanden zur Prostitution angestiftet, vermittelt oder auf diesem Weg Geld verdient.“
„ICH HABE KEINE DROGENPARTYS IN MEINEM HAUS VERANSTALTET“
Can reagierte auch auf den Vorwurf der Erleichterung des Drogenkonsums und gab zu, im Ausland Drogen konsumiert zu haben, wies jedoch die anderen gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Can erklärte in seiner Aussage:
„Bezüglich des Vorwurfs der Erleichterung des Drogenkonsums habe ich in meiner Verteidigung eingeräumt, dass ich im Ausland Drogen konsumiert habe. Ich habe jedoch keine Drogenpartys in meinem Haus veranstaltet. Das ist alles, was ich dazu sagen möchte.“
FREILASSUNG UNTER RICHTERLICHER KONTROLLE
Nach einer Bewertung des Falls wurde entschieden, den inhaftierten Batuhan Can unter Auflagen der richterlichen Kontrolle freizulassen. Es wurde mitgeteilt, dass die Ermittlungen zu dem Fall durch die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft fortgesetzt werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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