Mustafa Varank reichte Beschwerde ein, doch das Urteil blieb unverändert
Der Freispruch im Verfahren gegen İsmail Arı, das auf eine Beschwerde des damaligen Ministers für Industrie und Technologie, Mustafa Varank, eingeleitet worden war, wurde vom Istanbuler Regionalgericht einstimmig bestätigt.
Das erstinstanzliche Urteil auf Freispruch im Prozess gegen den Journalisten İsmail Arı hat auch in der Berufungsinstanz Bestand. Das Istanbuler Regionalgericht stellte in seiner Entscheidung vom 11. Februar fest, dass das vom 2. Istanbuler Strafgericht erster Instanz gefällte Freispruchsurteil weder verfahrensrechtliche noch inhaltliche Mängel aufweist. Das Gericht wies die Berufung einstimmig als unbegründet zurück.
DER PROZESS WURDE WEGEN EINES BERICHTS EINGELEITET
Der besagte Prozess basierte auf einem Bericht von Arı mit dem Titel „Grundstück mit Meerblick von Varanks ‚Cousin‘ geschnappt!“, der am 18. November 2022 in der Zeitung BirGün veröffentlicht wurde. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war Mustafa Varank als Minister für Industrie und Technologie tätig.
VORWURF: BELEIDIGUNG EINES ÖFFENTLICHEN BEDIENSTETEN
Aufgrund der Beschwerde von Mustafa Varank wurde gegen İsmail Arı ein Verfahren wegen „öffentlicher Beleidigung eines Amtsträgers aufgrund seiner Tätigkeit“ gemäß Artikel 125 des türkischen Strafgesetzbuches eingeleitet.
STAATSANWALTSCHAFT HATTE STRAFE GEFORDERT
In der Urteilsverhandlung am 28. November argumentierte der Staatsanwalt, dass die Überschrift und der Inhalt des Berichts in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt hätten, es habe eine unrechtmäßige Ausschreibung stattgefunden. Der Staatsanwalt forderte die Bestrafung von Arı mit der Begründung, dass der Bericht den Eindruck von Amtsmissbrauch und Manipulation bei der Ausschreibung erweckt habe und somit die Grenzen der Pressefreiheit überschritten worden seien.
Der Anwalt von İsmail Arı, Ali Deniz Ceylan, erklärte in seiner Verteidigung, dass der Bericht auf Daten der Plattform für öffentliche Offenlegung (KAP) basiere. Ceylan beantragte den Freispruch mit der Begründung, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale im Anklageschrift nicht erfüllt seien.
Das 2. Istanbuler Strafgericht erster Instanz entschied auf Freispruch für İsmail Arı mit der Begründung, dass die vorgeworfene Handlung gesetzlich nicht als Straftat definiert sei.
Das Freispruchsurteil wurde sowohl vom Anwalt Varanks als auch vom Staatsanwalt angefochten. Das Istanbuler Regionalgericht betonte nach einer Prüfung der Akten, dass es keine Mängel bei den Beweisen oder im Gerichtsverfahren gebe und die Beweiswürdigung angemessen sei. Das Gericht wies die Berufung gemäß Artikel 280/1-a der Strafprozessordnung in der Sache zurück.
AUCH BÜYÜKSİPAHİ WAR ANGEKLAGT
Im Rahmen desselben Verfahrens war auch der Chefredakteur von 12punto.com.tr, Mustafa Büyüksipahi, angeklagt worden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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