Gutachten des Nationalen Kriminalbüros im Fall Narin veröffentlicht: Wichtige Details bekannt gegeben
In dem Prozess, in dem vier inhaftierte Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit erschwerten Bedingungen angeklagt sind, wurde das vom Nationalen Kriminalbüro erstellte Sachverständigengutachten zu den untersuchten Videoaufnahmen an das 8. Schwurgericht Diyarbakır übermittelt.
Im Prozess um die Ermordung der achtjährigen Narin Güran in Diyarbakır, bei dem vier inhaftierte Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit erschwerten Bedingungen angeklagt sind, wurde die Untersuchung der an das "Nationale Kriminalbüro" übermittelten Videoaufnahmen abgeschlossen.
In einem Zwischenbeschluss des 8. Schwurgerichts Diyarbakır wurde entschieden, ein Sachverständigengutachten zu den Aufnahmen aus dem Gebiet Daran-2 zu erstellen, die der Prozessakte hinzugefügt wurden.
Nachdem der Sachverständige des Nationalen Kriminalbüros, der nach Diyarbakır gereist war, ordnungsgemäß vereidigt worden war, wurden ihm die Aufnahmen des Gebiets per USB-Stick übergeben.
Das vom Nationalen Kriminalbüro erstellte Sachverständigengutachten zu den untersuchten Aufnahmen wurde fertiggestellt und an das 8. Schwurgericht Diyarbakır übermittelt.
In dem Bericht, der auch Fotos aus den Aufnahmen enthält, wird nach der Untersuchung der Überwachungskameras der Schule im Stadtteil Tavşantepe festgestellt: "Laut der Kamerazeit war Narin Güran um 15.14 Uhr im Bildausschnitt zu sehen, um 15.15 Uhr winkte sie anderen Mädchen zu und ging auf dem Pfad; nach diesem Moment war Narin nicht mehr im Kamerawinkel zu sehen. Der letzte Zeitpunkt der Sichtung auf der Schulkamera war 15.15.14 (Stunde/Minute/Sekunde)." Weiter heißt es:
"1,5 Minuten nach der letzten Sichtung auf der Schulkamera (aktuell) ist eine bewegliche dunkle Gestalt in Richtung des Hauses und des Stalls zu erkennen. Aufgrund der dunklen Kleidung und der Wahrnehmung als klein und dünn wird bewertet, dass es sich um Narin Güran handeln könnte; die abschließende Beurteilung bleibt dem Gericht überlassen."
Der der Prozessakte beigefügte Bericht enthält Feststellungen zu den vom Gericht angeforderten Untersuchungspunkten.
Zu dem Antrag des Gerichts, "nachdem bekannt ist, dass Narin nach der Sichtung auf der Schulkamera in Richtung des Pfades zu ihrem Haus ging, zu untersuchen, ob sie zum Haus oder Stall von Arif Güran ging, ob sie sich in Richtung des Hauses des Angeklagten Nevzat Bahtiyar auf dem Pfad bewegte oder ob der Angeklagte Bahtiyar Narin auf dem Pfad abfing; bei der Untersuchung angesichts der Tatsache, dass Narin auf der letzten Aufnahme der Schulkamera schwarze Kleidung trug, insbesondere auf die Identifizierung eines schwarz gekleideten Mädchens zu achten und den Zeitraum zwischen 15.10 und 15.30 Uhr zu bewerten", enthält der Bericht folgende Informationen:
"Da es möglich war, die Kleidungseigenschaften während des gesamten Zeitraums zu definieren, in dem sie sich im Bildausschnitt befand, um den Pfad zu nutzen, und unter Berücksichtigung der angemessenen Zeit, die sie auf dem Pfad verbrachte, wird bewertet, dass Narin Güran im Zeitraum zwischen 15.18.49 und 15.18.50 (Stunde/Minute/Sekunde), der im Entschlüsselungsclip als dunkle, bewegliche Gestalt zu sehen ist, sich dem Stall-Haus-Bereich näherte und nach oben gehend aus dem Blickfeld verschwand."
ES WURDE AUCH UNTERSUCHT, OB NEVZAT BAHTİYAR AM TAG DES EREIGNISSES ZUM HAUS VON ARIF GÜRAN GING
Bezüglich des Antrags des Gerichts, "unter Berücksichtigung der Aussagen des Angeklagten Nevzat Bahtiyar zu untersuchen, ob er zum Haus von Arif Güran ging, ob er das Haus verließ, ob er etwas zu seinem eigenen Haus oder Stall trug, ob er seinen Stall oder sein Haus betrat und ob er später mit einem roten Auto von seinem Haus oder Stall wegfuhr, sowie bei Feststellung dieser oder anderer Sachverhalte insbesondere die Zeitspanne anzugeben", enthält der Bericht folgende Feststellungen:
"Obwohl das Ziel verfolgt wurde, alle Fragen durch den Einsatz sämtlicher Bildverbesserungstechniken und wiederholtes Betrachten jedes Einzelbildes spezifisch zu beantworten, wurde bewertet, dass es aufgrund der großen Entfernung zum Tatort sowie der sehr engen Abstände zwischen Stall, Haus und anderen Gebäuden nicht möglich ist, festzustellen, ob Gegenstände zum Haus oder Stall getragen wurden, ob Ein- und Ausgänge stattfanden oder ob mit einem Auto von Haus oder Stall weggefahren wurde."
FESTSTELLUNG, DASS SICH WEISSE UND ROTE FAHRZEUGE GEGEN 15.40 UHR HINTEREINANDER BEWEGTEN
Bezüglich der vom Gericht angeforderten Information, "die angeblichen Tatorte insbesondere zu untersuchen, ob ein rotes und ein weißes Auto identifiziert werden können, ob die Autos zusammenkamen oder hintereinander fuhren", wurde folgende Schlussfolgerung gezogen:
"Es wurde bewertet, dass das mit einem roten Pfeil markierte Fahrzeug, das auf den dunklen Bildachnitten als dunkel erscheint, rot sein könnte. Es wurde beobachtet, dass dieses Fahrzeug und das mit einem blauen Pfeil verfolgte Fahrzeug, das als deutlich heller und weiß bewertet wird, zusammenkamen. Als sich das weiße Fahrzeug näherte, bewegte sich das als rot bewertete Fahrzeug laut Zeitstempel gegen 15.40 Uhr plötzlich. Sie bewegten sich hintereinander und setzten dieses Verhalten bis zur Gabelung am Dorfeingang um 15.42 Uhr fort. Es wurde beobachtet, dass das als weiß bewertete Fahrzeug an der Gabelung nach oben fuhr, während das als rot bewertete Fahrzeug auf der unteren Straße in Richtung Nordosten weiterfuhr."
"IM BEREICH DES HAUSES UND DES STALLS WURDEN DUNKLE GESTALTEN UND HELLE BEREICHE BEOBACHTET"
Bezüglich des Antrags des Gerichts, "festzustellen, ob im Haus oder Stall von Arif Güran, der als Tatort behauptet wird, menschliche Aktivitäten stattfanden, ob Personen das Haus, den Stall oder die umliegenden Gärten betraten oder verließen und ob ein Auto in diese Bereiche kam", enthält der Bericht folgende Information:
"Wie im 'Entschlüsselungsclip' angegeben, wurden im Bereich des Hauses und des Stalls dunkle Gestalten und helle Bereiche beobachtet; die Bewertung dieser Bewegungen bleibt dem Gericht überlassen."
"INTENSIVES LICHTAUFLEUCHTEN NEBEN DEM STALL FIEL AUF"
Im Sachverständigengutachten wurden zu den untersuchten Aufnahmen folgende zusätzliche Punkte aufgeführt:
"Dieser Teil enthält bemerkenswerte Erkenntnisse, die sich aus der Betrachtung und Analyse aller Einzelbilder der Kameraaufzeichnung nach der Bildverbesserung und Klärung durch die forensischen Bildexperten des Nationalen Kriminalbüros ergeben haben. 15 Sekunden nach der dunklen Gestalt, die um 15.18.50 Uhr auf dem Pfad zu sehen war (15.19.05), fiel ein intensives Lichtaufleuchten neben dem Stall auf, das von der Kamera erfasst wurde. Unmittelbar vor der Untersuchung der hintereinander fahrenden Fahrzeuge um 15.38 Uhr fiel ein Auto auf, das auf der oberen Dorfstraße wendete. Die Bewertung bleibt dem Gericht überlassen."
Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass um 15.22 Uhr zwei schwarze Gestalten vor dem Stall und um 15.25 Uhr eine Gestalt hinter dem Stall zu sehen waren.
DER VORFALL
Die leblose Leiche der am 21. August im Stadtteil Tavşantepe im zentralen Bezirk Bağlar verschwundenen Narin Güran wurde am 8. September im Eğertutmaz-Bach gefunden.
Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakır durchgeführten Ermittlungen wurden von 23 festgenommenen Verdächtigen 12 Personen inhaftiert, darunter Onkel Salim, Mutter Yüksel, Bruder Enes Güran und der Nachbar Nevzat Bahtiyar.
Die Ermittlungen gegen Salim, Yüksel und Enes Güran sowie Nevzat Bahtiyar wurden abgeschlossen. Die Anklageschrift, in der für die vier Angeklagten wegen "gemeinschaftlichen vorsätzlichen Mordes an einem Kind" lebenslange Haft mit erschwerten Bedingungen gefordert wird, wurde am 23. Oktober vom 8. Schwurgericht Diyarbakır angenommen.
Der Prozess gegen die Angeklagten begann am 7. November; die dreitägige Verhandlung, in der die Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten beschlossen wurde, wurde auf den 26. Dezember vertagt.
Nachrichtenquelle: AA
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