Neue Entwicklung im Fall İnan Kıraç: Behandlung behindert, Pflegepersonal nicht ins Haus gelassen
Gegen Emine Alangoya, die Ehefrau des 88-jährigen Geschäftsmanns İnan Kıraç aus einer inzwischen gerichtlich annullierten Ehe, sowie gegen einige Mitarbeiter wurde Anklage erhoben. Ihnen werden „Freiheitsberaubung“ und „Verletzung der aus dem Familienrecht resultierenden Pflichten“ vorgeworfen, wofür Haftstrafen gefordert werden.
Im Fall des 88-jährigen İnan Kıraç, einer bedeutenden Persönlichkeit der Koç Holding, für den in den vergangenen Monaten ein Vormund bestellt wurde, gibt es eine neue Entwicklung. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen seine Ehefrau aus der gerichtlich annullierten Ehe, Emine Alangoya, sowie gegen einige ihrer Mitarbeiter erhoben.
Wie Bülent Aydemir von Habertürk berichtet, wurden die Diskussionen um den Gesundheitszustand und die Ehe von İnan Kıraç, dessen jahrelange Entfremdung von seiner Tochter İpek Kıraç vor Kurzem endete, nun vor Gericht gebracht.
REISEN NACH ANTALYA UND BODRUM IN DER AKTE
In der von İpek Kıraç bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Petition wurde dargelegt, dass Emine Alangoya und ihre Assistenten İnan Kıraç zu verschiedenen Zeitpunkten auf dem Landweg nach Antalya und Bodrum gebracht hätten und diese Reisen den Straftatbestand der „Freiheitsberaubung“ erfüllten.
In der Anklageschrift wird auf die Fahrten am 3. Mai 2025 nach Bodrum, am 10. Mai nach Antalya sowie am 23. Mai hingewiesen, bei der Kıraç vor seiner Entlassung aus dem Krankenhaus abgeholt und in das Haus in Vaniköy gebracht wurde.
BEHANDLUNG BEHINDERT, PFLEGEPERSONAL NICHT INS HAUS GELASSEN
Den in der Akte enthaltenen Gutachten und Zeugenaussagen zufolge akzeptierte Emine Alangoya die Demenzdiagnose von İnan Kıraç und die Notwendigkeit einer Behandlung nicht. Sie habe das vom Vormund entsandte Pflegepersonal nicht in die Wohnung gelassen und Check-ups sowie medizinische Kontrollen verzögert.
Zudem wurde festgehalten, dass dem an Diabetes leidenden Kıraç Süßigkeiten gegeben wurden und seine Gesundheitskontrollen systematisch verhindert wurden. Es wurde betont, dass dieser Umstand den Genesungsprozess von Kıraç negativ beeinflusst habe.
BEWERTUNG: „KEIN TATBESTAND DER QUÄLEREI“
Obwohl behauptet wurde, dass die langen Reisen auf dem Landweg eine „systematische Quälerei“ darstellten, kam man zu dem Schluss, dass dies den Straftatbestand der „Quälerei“ nicht erfülle, da das Opfer während der Reisen von Assistenten begleitet wurde. Es wurden jedoch stichhaltige Beweise für den Straftatbestand der „Freiheitsberaubung“ gefunden.
HAFTFORDERUNG UND GERICHTSVERFAHREN
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Beschuldigten Emine Alangoya, Kenan İpek, Ali Şenol und Barış Coşkun mit Forderungen nach Haftstrafen erhoben. Es wurde erklärt, dass die Leugnungen von Emine Alangoya nicht mit den Aussagen der anderen Beschuldigten und den konkreten Beweisen übereinstimmten.
Obwohl darauf hingewiesen wurde, dass die Vorwürfe im Rahmen von Artikel 253 der Strafprozessordnung (CMK) grundsätzlich einer gütlichen Einigung unterliegen könnten, wurde die Anklageschrift ohne Anwendung der Schlichtungsbestimmungen erstellt, da auch der Straftatbestand der „Freiheitsberaubung“ erfüllt sei.
Nachrichtenquelle: 12punto
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