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Neue Entwicklung im „Genossenschafts-Prozess“ in Izmir: Generalstaatsanwaltschaft legt Einspruch gegen die Freilassung von Aslanoğlu und Lübiç ein

Die Generalstaatsanwaltschaft von Izmir hat Einspruch gegen die Freilassung des CHP-Provinzvorsitzenden von Izmir, Şenol Aslanoğlu, und von Cihangir Lübiç eingelegt, die im zweiten Verhandlungstermin des Prozesses um angebliche Unregelmäßigkeiten bei Genossenschaften im Rahmen der Ermittlungen gegen die Tochtergesellschaft der Stadtverwaltung Izmir, İZBETON, unter Hausarrest gestellt worden waren.

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Neue Entwicklung im „Genossenschafts-Prozess“ in Izmir: Generalstaatsanwaltschaft legt Einspruch gegen die Freilassung von Aslanoğlu und Lübiç ein

Der juristische Prozess, der im Rahmen der in der Öffentlichkeit als „Genossenschafts-Prozess“ bekannten Ermittlungen wegen Vorwürfen von Korruption und Unregelmäßigkeiten bei Bauprojekten auf Basis von Eigentumsanteilen in den Stadtteilen Karabağlar (3. und 4. Bauabschnitt), Gaziemir Emrez sowie Örnekköy (3. und 4. Bauabschnitt) in Izmir eingeleitet wurde, dauert an.

Insgesamt 65 Angeklagte, darunter der zwischen 2019 und 2024 amtierende Bürgermeister der Stadtverwaltung Izmir, Tunç Soyer, der damalige CHP-Provinzvorsitzende von Izmir, Şenol Aslanoğlu, der ehemalige Generalsekretär der Stadtverwaltung Izmir, Barış Karcı, und der ehemalige Generaldirektor von İZBETON, Heval Savaş Kaya, stehen vor dem 23. Schwurgericht von Izmir vor Gericht.

Das Gericht entschied im zweiten Verhandlungstermin, die Untersuchungshaft von Tunç Soyer, Barış Karcı und Heval Savaş Kaya fortzusetzen, während es die Freilassung von Şenol Aslanoğlu, Cihangir Lübiç und Hüseyin Şimşek unter der Auflage von Hausarrest (gerichtliche Kontrolle) anordnete.

Wie die Zeitung Cumhuriyet berichtet, hat die Generalstaatsanwaltschaft von Izmir Einspruch gegen die Freilassungsbeschlüsse für Şenol Aslanoğlu und Cihangir Lübiç eingelegt.


Nachrichtenquelle: 12punto

Şenol Aslanoğlu Tunç Soyer Cihangir Lübiç Genossenschaftsprozess