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Neue Entwicklung im „Gutachter-Prozess“ gegen İmamoğlu: Vorauszahlung geleistet

Im Verfahren gegen Ekrem İmamoğlu, das in der Öffentlichkeit als „Gutachter-Prozess“ bekannt ist, wurde die vom Gericht geforderte Vorauszahlung abgeschlossen. Nach dieser Entwicklung wird erwartet, dass das Verfahren eingestellt wird und die ursprünglich geplante Anhörung nicht stattfindet.

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Neue Entwicklung im „Gutachter-Prozess“ gegen İmamoğlu: Vorauszahlung geleistet

Im sogenannten Gutachter-Prozess gegen den CHP-Präsidentschaftskandidaten und Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, gibt es eine neue Entwicklung.

Wie berichtet wurde, haben die Anwälte von İmamoğlu vor der Urteilsverkündung die vom Gericht geforderte Vorauszahlung geleistet.

VORAUSZAHLUNG ABGESCHLOSSEN

Nach Informationen des Journalisten Muratcan Altuntoprak wird nach der geleisteten Vorauszahlung mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet. Aus diesem Grund wurde mitgeteilt, dass die für den 13. Juli geplante Anhörung nicht stattfinden wird.

STAATSANWALT HATTE ÄNDERUNG DES TATBESTANDS GEFORDERT

In der vorangegangenen Anhörung hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer erklärt, dass der in der Anklageschrift genannte Straftatbestand gemäß Artikel 277 des türkischen Strafgesetzbuches, „Versuch der Beeinflussung eines Gutachters oder Zeugen, der eine richterliche Aufgabe wahrnimmt“, nicht erfüllt sei.

Der Staatsanwalt argumentierte, dass İmamoğlus Handeln stattdessen unter den in Artikel 288 des türkischen Strafgesetzbuches geregelten Tatbestand der „versuchten Beeinflussung eines fairen Gerichtsverfahrens“ falle.

Das Gericht hatte daraufhin festgestellt, dass dieser Straftatbestand unter die Regelung der Vorauszahlung fällt, und die Anhörung auf den 13. Juli vertagt, um die notwendigen Schritte zu ermöglichen.

WIE HATTE DER PROZESS BEGONNEN?

Die Ermittlungen wurden nach Äußerungen von Ekrem İmamoğlu auf einer Pressekonferenz mit dem Titel „Turpun Büyüğü“ (Der Große Rettich) eingeleitet, die er vor seiner Inhaftierung abgehalten hatte.

İmamoğlu hatte in seiner Erklärung behauptet, dass ein Gutachter namens Satılmış B. nicht nur bei den Untersuchungen zu den städtischen Tochtergesellschaften IETT und İSFALT, sondern auch bei Ermittlungen zu den Gemeinden Esenyurt und Beşiktaş tätig gewesen sei.

Nach diesen Äußerungen wurde gegen İmamoğlu Anklage wegen „Versuchs der Beeinflussung eines Gutachters“ erhoben.


Nachrichtenquelle: 12punto

Ekrem İmamoğlu Sachverständiger