Neue Entwicklung im Prozess um das Ezgi-Apartment: Einspruch gegen Haftbefehl für flüchtige Angeklagte abgewiesen
Im Prozess um das Ezgi-Apartment in Kahramanmaraş, das bei den Erdbeben vom 6. Februar einstürzte und bei dem 35 Menschen ihr Leben verloren, hat das Gericht den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gegen die Konditoreibetreiber Sami Kervancıoğlu und Mustafa Pekel abgelehnt.
Im Prozess um das Ezgi-Apartment, das bei den Erdbeben vom 6. Februar mit Zentrum in Kahramanmaraş einstürzte und bei dem 35 Menschen ums Leben kamen, hat das Gericht den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gegen die Angeklagten Sami Kervancıoğlu und Mustafa Pekel abgelehnt. Die beiden Männer, denen vorgeworfen wird, im Erdgeschoss des Gebäudes in der Konditorei Stützpfeiler entfernt zu haben, sind seit 347 Tagen auf der Flucht.
STÜTZPFEILER WURDE ENTFERNT
Es wurde festgestellt, dass in der Konditorei im Erdgeschoss des Ezgi-Apartments ein Stützpfeiler entfernt worden war; dieser Umstand wurde zu einem der Symbole der Erdbeben vom 6. Februar. Vor dem 4. Schwerverbrechergericht von Kahramanmaraş wurde ein Verfahren gegen fünf Personen eingeleitet, darunter die beiden flüchtigen Angeklagten. Das Gericht hatte ein Sachverständigengutachten angefordert, das am 31. Juli in die Akten aufgenommen wurde.
In dem Gutachten wurde dargelegt, dass Konstruktionsfehler des Gebäudes, das Entfernen von Stahlbetonwänden im Erdgeschoss sowie der bauwidrige Bau eines Dachgeschosses auf der Terrasse zum Einsturz des Gebäudes beigetragen hätten. Dem Bericht zufolge wurden der nicht inhaftierte Bauunternehmer Yakup Aktaş sowie der vor 12 Jahren verstorbene Statiker und Bauingenieur Kemal Türkarslan als hauptverantwortlich eingestuft.
ES WURDE BEHAUPTET, DIE PFEILER HÄTTEN KEINEN EINFLUSS AUF DEN EINSTURZ GEHABT
Im selben Bericht wurde jedoch auch festgehalten, dass die angeblich entfernten Pfeiler laut dem inhaftierten Innenarchitekten der Konditorei, Ertan Danacı (52), sowie den Konditoreibetreibern Sami Kervancıoğlu und Mustafa Pekel keinen Einfluss auf den Einsturz des Gebäudes gehabt hätten und sie daher unschuldig seien.
ANTRAG ABGELEHNT
Nach Vorlage des Gutachtens beantragten die Anwälte der flüchtigen Angeklagten Sami Kervancıoğlu und Mustafa Pekel beim 4. Schwerverbrechergericht von Kahramanmaraş die Aufhebung des Haftbefehls gegen ihre Mandanten. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch unter Berücksichtigung der Art des Delikts, der Beweislage und des zu erwartenden Strafmaßes ab und ordnete die Fortdauer des Haftbefehls an.
Die Anwälte legten gegen diese Entscheidung Einspruch beim 5. Schwerverbrechergericht von Kahramanmaraş ein. Dieser Einspruch wurde jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass die Entscheidung verfahrens- und gesetzeskonform sei. Darüber hinaus lehnte das 4. Schwerverbrechergericht von Kahramanmaraş auch die Haftentlassungsanträge der inhaftierten Angeklagten Ertan Danacı und Mehmet Tekin ab.
Nachrichtenquelle: 12punto
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