Neuer Schritt des Justizministeriums bei Terrorermittlungen: An die Generalstaatsanwaltschaften in 81 Provinzen versandt
Auf Anweisung von Justizminister Akın Gürlek wurde ein Schreiben an 175 Generalstaatsanwaltschaften für schwere Straftaten in 81 Provinzen versandt, in dem die Einrichtung eigenständiger "Büros für Terrorstrafsachen" innerhalb der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaften gefordert wird.
Das Justizministerium hat beschlossen, zur effektiveren, schnelleren und koordinierten Durchführung von Ermittlungen zu Terrorstrafsachen eigenständige "Büros für Terrorstrafsachen" innerhalb der Generalstaatsanwaltschaften der Provinzen einzurichten. Es ist vorgesehen, dass die in diesen Büros tätigen Staatsanwälte keine anderen Aufgaben außerhalb von Terrorstrafsachen übernehmen, Ermittlungen ausschließlich durch diese spezialisierten Einheiten geführt werden und monatliche Koordinationssitzungen mit den Strafverfolgungsbehörden stattfinden.
In dem Schreiben, das auf Anweisung von Justizminister Akın Gürlek erstellt und mit der Unterschrift des stellvertretenden Ministers Can Tuncay an 175 Generalstaatsanwaltschaften für schwere Straftaten in 81 Provinzen versandt wurde, sind die Maßnahmen aufgeführt, die zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung im Kampf gegen Terrororganisationen im ganzen Land sowie zur Steigerung der Effizienz der Arbeit und Verfahren bei den Generalstaatsanwaltschaften ergriffen werden sollen. In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass Terrorstrafsachen direkte Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, den gesellschaftlichen Frieden, die unteilbare Einheit des Staates mit seinem Land und Volk, die demokratische Rechtsordnung sowie das Sicherheitsgefühl der Bürger haben. Es wurde betont, dass neben der sorgfältigen, unverzüglichen und gesetzeskonformen Durchführung der Ermittlungen zu diesen Straftaten auch die regelmäßige Verfolgung der landesweiten Bewegungen, aktuellen Strukturen und Aktivitäten von Terrororganisationen von großer Bedeutung ist.
Eigenständige Ermittlungsbüros werden eingerichtet
Dem Schreiben zufolge werden innerhalb der Generalstaatsanwaltschaften der Provinzen eigenständige "Büros für Terrorstrafsachen" gebildet, die ausschließlich für die Durchführung von Ermittlungen zu Terrorstrafsachen zuständig sind. Die Aufgabenbeschreibung dieser Büros wird keine Ermittlungen außerhalb von Terrorstrafsachen umfassen. Um sicherzustellen, dass sich die in den Büros tätigen Staatsanwälte auf Terrorermittlungen spezialisieren und auf die Akten konzentrieren können, werden ihnen keine anderen Aufgaben wie Bereitschaftsdienste, Sitzungsvertretungen oder andere Tätigkeiten außerhalb von Terrorstrafsachen übertragen. Die Informationen über die für die Büros verantwortlichen stellvertretenden Generalstaatsanwälte und die zuständigen Staatsanwälte sowie spätere Änderungen bei den Zuweisungen werden der Abteilung für Terrorstrafsachen der Generaldirektion für Strafangelegenheiten des Justizministeriums gemeldet.
Ermittlungen werden durch spezialisierte Büros geführt
Alle Arbeiten und Verfahren im Zusammenhang mit Terrorstrafsachen werden von den innerhalb der Generalstaatsanwaltschaften der Provinzen zu bildenden Büros für Terrorstrafsachen ausgeführt. In Fällen, in denen ein Aufschub gefährlich ist, können die Generalstaatsanwaltschaften der Bezirke auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft der Provinz zwingend erforderliche Ermittlungsschritte durchführen. Es wird sichergestellt, dass die Unterlagen zu den von den Bezirksstaatsanwaltschaften durchgeführten Verfahren unverzüglich vervollständigt und an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft der Provinz gesendet werden. Damit wird angestrebt, Terrorermittlungen von einer zentralen Stelle aus, unter der Verantwortung spezialisierter Staatsanwälte und im Rahmen einer landesweit einheitlichen Anwendung zu führen.
Monatliche Koordinationssitzung mit Polizei und Gendarmerie
Mit der neuen Praxis wird auch die Koordination zwischen den Justizbehörden und den Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus gestärkt. Unter der Koordination der Abteilung für Terrorstrafsachen der Generaldirektion für Strafangelegenheiten wird in der ersten Woche jedes Monats eine Bewertungssitzung abgehalten. Zu den Sitzungen werden Beamte der Abteilung für Terrorismusbekämpfung der Generaldirektion für Sicherheit sowie der Abteilung für Terrorismusbekämpfung des Generalkommandos der Gendarmerie eingeladen. In den Sitzungen werden die aktuellen Strukturen, Aktivitäten, landesweiten Ermittlungsprozesse und Bekämpfungsmethoden von Terrororganisationen bewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse und Bewertungen werden mit den Generalstaatsanwaltschaften der Provinzen geteilt, um einen Beitrag zu den Terrorermittlungen zu leisten.
Monatliche Statistiken werden landesweit zusammengefasst
Die Abteilung für Terrorstrafsachen der Generaldirektion für Strafangelegenheiten wird zudem monatliche Statistiken zu den in der gesamten Türkei geführten Terrorermittlungen zusammenstellen. Die zu erstellenden Statistiken werden vor den monatlich stattfindenden Koordinationssitzungen mit den entsprechenden Einheiten der Generaldirektion für Sicherheit und des Generalkommandos der Gendarmerie geteilt. Auf Basis dieser Daten werden die Aktivitäten von Terrororganisationen, der Verlauf der Ermittlungen, regionale Entwicklungen und notwendige neue Maßnahmen regelmäßig bewertet.
Effizienz und einheitliche Anwendung bei Ermittlungen angestrebt
Mit der Regelung wird bezweckt, die Koordination zwischen den Generalstaatsanwaltschaften im Kampf gegen Terrorstrafsachen zu erhöhen, Ermittlungen unverzüglich durchzuführen und die Spezialisierung der im Bereich Terrorismus tätigen Staatsanwälte zu fördern. Durch den regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den Justizbehörden sowie den Polizei- und Gendarmerieeinheiten soll eine ganzheitliche Verfolgung der landesweiten Bewegungen von Terrororganisationen ermöglicht, deren aktuelle Strukturen aufgedeckt und eine einheitliche Anwendung bei Ermittlungen sichergestellt werden.
Das Schreiben wurde zur Umsetzung an 175 Generalstaatsanwaltschaften für schwere Straftaten sowie zur Information an die Abteilung für Terrorismusbekämpfung der Generaldirektion für Sicherheit und die Abteilung für Terrorismusbekämpfung des Generalkommandos der Gendarmerie versandt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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