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Neues Verfahren gegen Dilruba Kayserilioğlu: Bis zu 4 Jahre Haft gefordert

Es wurde behauptet, dass die Generalstaatsanwaltschaft Izmir ein neues Ermittlungsverfahren wegen „Beleidigung des Präsidenten“ gegen Dilruba Kayserilioğlu eingeleitet und Anklage erhoben habe, nachdem sie bereits wegen Äußerungen in einem Straßeninterview zu einer Haftstrafe von 7 Monaten und 15 Tagen verurteilt worden war. Ihr Anwalt nahm zu dem Thema Stellung.

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Neues Verfahren gegen Dilruba Kayserilioğlu: Bis zu 4 Jahre Haft gefordert

Es wurde behauptet, dass gegen Dilruba Kayserilioğlu ein Verfahren wegen „Beleidigung des Präsidenten“ eingeleitet wurde.

Nachdem Dilruba Kayserilioğlu (33) in Izmir aufgrund ihrer Äußerungen in einem Straßeninterview festgenommen, wieder freigelassen und in dem Prozess wegen „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ zu einer Haftstrafe von 7 Monaten und 15 Tagen verurteilt wurde, soll nun angeblich ein neues Verfahren wegen „Beleidigung des Präsidenten“ mit einer Strafandrohung von bis zu 4 Jahren gegen sie eröffnet worden sein.

Dilruba Kayserilioğlu, die in einem Straßeninterview in Izmir die Sperrung von Instagram und das Tierschutzgesetz kritisierte, wurde am 12. August festgenommen. Ihr Anwalt Hüseyin Yıldız legte gegen die Inhaftierung von Kayserilioğlu, gegen die wegen „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ sowie „Beleidigung des Präsidenten“ ermittelt wurde, Beschwerde ein. Diese wurde jedoch abgelehnt. Nach einer zweiten Beschwerde wurde die Inhaftierung von Dilruba Kayserilioğlu wegen des Vorwurfs der „Beleidigung“ aufgehoben und ein Ausreiseverbot verhängt. Gegen die fortbestehende Inhaftierung wegen „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ wurde erneut Beschwerde eingelegt. Aufgrund dieses letzten Einspruchs wurde Kayserilioğlu am 29. August aus der Haft entlassen.

Dilruba Kayserilioğlu stand gestern wegen des Vorwurfs der „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“ gemäß den Artikeln 216/1, 2 und 218 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK), begangen über die Presse, vor Gericht, wobei eine Haftstrafe von bis zu 6 Jahren gefordert wurde. Das Gericht entschied auf Freispruch vom Vorwurf der „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit“, da dieser Tatbestand nicht erfüllt sei. Wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Herabwürdigung eines Teils der Bevölkerung“ wurde sie zu 6 Monaten Haft verurteilt. Da diese Handlung über die Presse erfolgte, erhöhte das Gericht die Strafe gemäß Artikel 218 TCK um die Hälfte auf 9 Monate. Zudem gewährte das Gericht einen Strafnachlass von einem Sechstel wegen guter Führung und reduzierte die Strafe auf 7 Monate und 15 Tage. Der Richter setzte die Urteilsverkündung aus und hob die gerichtliche Kontrollauflage gegen Dilruba Kayserilioğlu auf.

BEHAUPTUNG ÜBER ANKLAGE WEGEN BELEIDIGUNG DES PRÄSIDENTEN

Es wurde behauptet, dass die Generalstaatsanwaltschaft Izmir nun eine Anklageschrift gegen Dilruba Kayserilioğlu wegen „Beleidigung des Präsidenten“ vorbereitet habe. Dilruba Kayserilioğlu soll mit einer Haftstrafe von bis zu 4 Jahren angeklagt werden.

STELLUNGNAHME IHRES ANWALTS

Die Stellungnahme von Dilrubas Anwalt Hüseyin Yıldız zu diesem Thema entlarvte die Behauptungen als unwahr.

Anwalt Yıldız erklärte über seinen Social-Media-Account Folgendes:

„Bei unserer Prüfung der in der Presse erschienenen Berichte über die Eröffnung eines Verfahrens gegen meine Mandantin Dilruba wegen Beleidigung des Präsidenten haben wir festgestellt, dass kein solches öffentliches Verfahren existiert. Wir danken den Pressevertretern, die das Thema aufmerksam verfolgen, für ihre Sensibilität.“


Nachrichtenquelle: İHA

Beleidigung des Präsidenten Präsident Dilruba Kayserilioğlu