Nuss-Riese am Rande des Bankrotts! Konkordatsfrist verlängert
Peyman, eines der führenden Unternehmen der Nussbranche, konnte den wirtschaftlichen Engpass nicht überwinden. Das Unternehmen, das im Februar ein Konkordat angemeldet hatte, hat durch einen Gerichtsbeschluss die vorläufige Frist um weitere zwei Monate verlängert. Sollte keine Erholung eintreten, droht Peyman der Bankrott.
Peyman, eines der führenden Unternehmen der türkischen Nussbranche, konnte den wirtschaftlichen Engpass nicht überwinden. Nachdem das Unternehmen im Februar ein Konkordat angemeldet hatte und sich innerhalb von drei Monaten nicht erholen konnte, wurde die vorläufige Frist um zwei weitere Monate verlängert. Sollte sich das Unternehmen in diesem Zeitraum nicht erholen, droht ihm der Bankrott.
FRIST UM ZWEI MONATE VERLÄNGERT
Peyman Kuruyemiş, das unter dem Dach von İş Gıda tätig ist, hatte im Februar einen Konkordatsantrag gestellt. Das Gericht hatte dem Unternehmen eine dreimonatige vorläufige Frist gewährt. Doch das Unternehmen konnte die Situation nicht stabilisieren. Die vom Gericht im Februar gewährte dreimonatige vorläufige Frist wurde ab dem 30. April 2025 um zwei Monate verlängert.
Wie Gerçek Gündem berichtet, entschied das Gericht, dass alle bestehenden Schutzmaßnahmen während der vorläufigen Frist in Kraft bleiben. Gleichzeitig wurde angeordnet, einen neuen Bericht des vorläufigen Sachverständigenausschusses einzuholen, der das Konkordatsverfahren überwacht, und den Abschluss der gutachterlichen Prüfungen abzuwarten.
Der Antrag des Anwalts der klagenden Gesellschaft auf Sicherstellung und Erlass eines Haftbefehls für die Waren, die Gegenstand zweier separater Verträge mit der Deniz Finansal Kiralama A.Ş. sind, wird nach Einholung der Stellungnahme des Sachverständigenausschusses entschieden. Das Gericht beschloss einstimmig, die nächste Anhörung im Konkordatsverfahren auf den 25. Juni 2025 um 10.25 Uhr festzulegen.
Die zweimonatige Verlängerung des Konkordatsverfahrens, das als letzte Stufe vor dem Bankrott gilt, führt dazu, dass der Bericht des Ausschusses über das Unternehmen abgewartet werden muss. Sollte der dreiköpfige Konkordatsausschuss in seinem Bericht zu dem Schluss kommen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, könnte der Bankrott von Peyman Kuruyemiş angeordnet werden.
Nachrichtenquelle : 12punto
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