Pflicht zur TTB-Installation bei Neuwagen aufgehoben
Mit einer heute veröffentlichten Änderung des Kommuniqués zum Nationalen Fahrzeugerkennungssystem (UTTS) wurde die Pflicht zur Installation einer Fahrzeugerkennungseinheit (TTB) für individuell genutzte Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 auf den Markt kommen, aufgehoben.
Im Rahmen des Nationalen Fahrzeugerkennungssystems (UTTS), das entwickelt wurde, um Kraftstoffverkäufe digital zu erfassen, die Transparenz im Sektor zu erhöhen und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen, schreiten die TTB-Montagen an Fahrzeugen sowie die Hardware-Installationen an Tankstellen zügig voran.
Im Rahmen des UTTS-Anwendungskommuniqués besteht für Fahrzeuge, die durch Leasing erworben wurden, zum Betriebsvermögen gehören oder geschäftlich genutzt werden, die Verpflichtung, bis spätestens 30. April 2025 eine TTB installieren zu lassen; für alle Fahrzeuge, die nicht unter diese Kategorie fallen, aber in den TTS-Programmen der Kraftstoffvertriebsunternehmen registriert sind, gilt eine Frist bis zum 1. Juli 2025.
Alle Steuerpflichtigen müssen über die Website utts.gov.tr die erforderlichen Schritte einleiten, um bei den in der gesamten Türkei autorisierten Montagefirmen den für sie am besten geeigneten Montagepunkt auszuwählen und die TTB-Installation bis zum Ende des 30. April 2025 abzuschließen. Dank UTTS werden die Kennzeicheninformationen beim Tankvorgang automatisch an das System übertragen und die Ausstellung unrechtmäßiger Belege verhindert, wodurch jährlich Steuerverluste in Milliardenhöhe vermieden werden sollen. Da Belege, die nicht im Rahmen des UTTS ausgestellt wurden, im Sinne des Steuerverfahrensgesetzes (VUK) als nicht ausgestellt gelten, können Steuerpflichtige, die sich nicht innerhalb der genannten Frist im System registrieren, ihre Kraftstoffausgaben nicht steuerlich geltend machen.
NACH DEM 1. JULI
Mit der am 29. März 2025 vorgenommenen Änderung des Kommuniqués wurde die Pflicht zur TTB-Installation für individuell genutzte Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 zugelassen und in den Verkehr gebracht werden, aufgehoben.
Darüber hinaus wurde mit der besagten Änderung des Kommuniqués die Frist für die Installation von TTB in Fahrzeugen mit LPG-Antrieb sowie für die Installation von Fahrzeugerkennungslesegeräten (TTO) an den LPG-Zapfsäulen der Tankstellen bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
BESTELLMENGE NÄHERT SICH 3 MILLIONEN
Während die Anzahl der Fahrzeuge, bei denen die Montage und Aktivierung im Rahmen des UTTS abgeschlossen wurde, die Marke von 1,3 Millionen überschritten hat, können Steuerpflichtige und Privatpersonen, die zur TTB-Installation verpflichtet sind, ihre Registrierungs- und Zahlungsvorgänge über die Website utts.gov.tr abwickeln. Die Behörden warnen die Bürger davor, ihre Transaktionen ausschließlich über utts.gov.tr durchzuführen und keine gefälschten Websites mit ähnlichen Namen zu nutzen, um sich vor Betrug zu schützen.
Nachrichtenquelle: İHA
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