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Präsidium für Religionsangelegenheiten schreibt 4.000 Stellen aus: Hier sind die Bewerbungsvoraussetzungen

Das Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) hat angekündigt, 4.000 religiöse Mitarbeiter für seine regionalen Dienststellen einzustellen. Die Bewerbungsvoraussetzungen und Kriterien wurden bekannt gegeben.

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Präsidium für Religionsangelegenheiten schreibt 4.000 Stellen aus: Hier sind die Bewerbungsvoraussetzungen

Demnach wird Diyanet auf Basis der Ergebnisse einer mündlichen Prüfung 4.000 Vertragsbedienstete für offene Stellen in den regionalen Dienststellen einstellen. Die Auswahl der Kandidaten erfolgt auf Grundlage der KPSS-Punktzahl und der Note der mündlichen Prüfung.

DIYANET STELLT 4.000 MITARBEITER EIN

In der mündlichen Prüfung werden die Bereiche Koran, religiöses Wissen und Rhetorik abgefragt.

In der auf der offiziellen Website der Behörde veröffentlichten Erklärung heißt es: „Um die vakanten 4/B-Vertragsstellen in den regionalen Dienststellen unseres Präsidiums für Religionsangelegenheiten zu besetzen, werden auf Basis der Rangfolge der KPSS-B-Gruppen-Ergebnisse von 2024 aus einem Pool von Kandidaten, der das Dreifache der ausgeschriebenen Stellen umfasst, nach einer vom Präsidium durchgeführten mündlichen Prüfung angehende religiöse Mitarbeiter (Imam-Hatip) für die Diyanet-Akademie rekrutiert.“

WIE ERFOLGT DIE BEWERBUNG?

Bewerbungen müssen von den Kandidaten, die die Voraussetzungen erfüllen, persönlich im Zeitraum vom 30.12.2024 bis zum 10.01.2025 (16:30 Uhr) über die Website „sinav.diyanet.gov.tr“ eingereicht werden.

Bewerbungen von Kandidaten, die keine Voranmeldung über die Website „sinav.diyanet.gov.tr“ vorgenommen und den Bestätigungsprozess bei den jeweiligen Provinz- oder Bezirksmuftibüros nicht abgeschlossen haben, werden nicht berücksichtigt.

WAS SIND DIE BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN?

1. Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß Artikel 48, Absatz (A) des Beamtengesetzes Nr. 657,

2. Erfüllung der gemeinsamen Qualifikationsanforderungen gemäß der Ernennungs- und Versetzungsordnung des Präsidiums für Religionsangelegenheiten,

3. Nachweis des zum Stichtag der Bewerbung erforderlichen Bildungsabschlusses gemäß der Tabelle,

4. Erreichen von mindestens 50 Punkten im KPSS 2024, und zwar im Punktetyp KPSSP124 für Hochschulabsolventen, KPSSP123 für Absolventen von zweijährigen Studiengängen und KPSSP122 für Absolventen der Sekundarstufe,

5. Keine gesundheitlichen oder sonstigen Hindernisse, die eine Ausübung der angestrebten Tätigkeit verhindern,

6. Hafiz sein (für Bewerber, die sich für Kontingentgruppen mit Hafiz-Status bewerben),

7. Derzeit nicht in einer festen oder vertraglichen Anstellung innerhalb der Organisation unseres Präsidiums in der ausgeschriebenen Funktion tätig sein.

• Bewerber können sich nur für eine einzige Kontingentgruppe zur Prüfung anmelden.

• Bewerbungen von Personen, die aufgrund einer Vertragsauflösung aus ihrem Dienstverhältnis ausgeschieden sind, werden nicht akzeptiert, sofern seit der Vertragsauflösung noch kein Jahr (1) vergangen ist. Ausgenommen hiervon sind Personen, die gemäß Artikel 1 des Anhangs zu den Grundsätzen für die Beschäftigung von Vertragspersonal von dieser Regelung befreit sind.

Sollte dieser Umstand nachträglich bekannt werden, wird der Arbeitsvertrag auch dann annulliert, wenn die Einstellung bereits erfolgt ist.

BEWERBUNGSVERFAHREN

A. Bewerbungsverfahren für Kandidaten mit Hochschulabschluss sowie für Absolventen weiterführender Schulen, deren Abschlussdaten elektronisch vorliegen;

1. Die Bewerbungen müssen von den Kandidaten, die die Voraussetzungen erfüllen, persönlich im Zeitraum vom 30.12.2024 bis zum 10.01.2025 (16:30 Uhr) über die Website „sinav.diyanet.gov.tr“ eingereicht werden.

2. Die Studienabschlüsse (Bachelor und Associate Degree) von Hochschulabsolventen werden elektronisch überprüft. Kandidaten, deren Hochschulabschlussdaten nicht elektronisch vorliegen, müssen ihre Abschlussinformationen vor der Bewerbung über die zuständigen Institutionen (Universitäten) in das elektronische System eintragen lassen.

B. Bewerbungsverfahren für Absolventen weiterführender Schulen, deren Abschlussdaten nicht elektronisch vorliegen

1. Kandidaten, deren Daten zur weiterführenden Schule nicht in den elektronischen Systemen der zuständigen Institutionen vorhanden sind, müssen ihre Bildungsdaten manuell in die entsprechenden Felder des Bewerbungsformulars eingeben und das entsprechende Abschlusszeugnis im PDF-Format in den dafür vorgesehenen Bereich hochladen.

2. Die Bestätigung der Bewerbungen von Kandidaten in dieser Situation erfolgt nach den erforderlichen Prüfungen durch die Abteilung für Personalsysteme, Ausbildung und Prüfungen der Generaldirektion für Personalwesen unseres Präsidiums.

C. Sonstige Angelegenheiten bezüglich des Bewerbungsverfahrens

1. Kandidaten, die sich für Hafiz-Gruppen bewerben möchten und deren Hafiz-Informationen nicht automatisch auf dem Bewerbungsbildschirm erscheinen, können ihre Bewerbung erst einreichen, nachdem sie ihre Hafiz-Informationen über die Muftiate registriert haben.

2. Die Kandidaten sind selbst dafür verantwortlich, dass das Bewerbungsverfahren fehlerfrei, vollständig und in Übereinstimmung mit den in der Bekanntmachung genannten Punkten durchgeführt wird.

3. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden an den Bewerbungsdaten der Kandidaten aus keinem Grund mehr Änderungen vorgenommen.

4. Bewerbungen, die nicht den in dieser Bekanntmachung festgelegten Grundsätzen entsprechen, werden nicht akzeptiert.

EINLADUNG ZUR PRÜFUNG, ORT, DATUM, ART UND THEMEN DER PRÜFUNG

1. Sollten die Bewerbungen die für die jeweilige Kontingentgruppe vorgesehene Anzahl übersteigen, werden, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten KPSS-Punktzahl, dreimal so viele Kandidaten wie die ausgeschriebenen Stellen zur mündlichen Prüfung eingeladen.

Sollte die Anzahl der Kandidaten auf dem letzten Rang der KPSS-Punkteliste innerhalb einer Kontingentgruppe mehr als eine Person betragen, werden alle diese Kandidaten zur mündlichen Prüfung eingeladen.

Beschaffung von Personaldienstleistungen für die Generaldirektion der İsper A.Ş., İsper İstanbul Personel Yönetim A.Ş. Beschaffung von Personaldienstleistungen für die Generaldirektion der İsper A.Ş., İsper İstanbul Personel Yönetim A.Ş.

2. Sollten nach Abschluss der Bewerbungsphase in einer Gruppe weniger Bewerbungen eingehen als ausgeschriebene Stellen vorhanden sind, oder sollte nach der mündlichen Prüfung in einer Gruppe nicht genügend erfolgreiche Kandidaten vorhanden sein, können die verbleibenden freien Stellen je nach Bewerbungsdichte auf andere Kontingentgruppen übertragen werden (unter Berücksichtigung des Verhältnisses der freien Stellen zu den Gesamtbewerbungen in den anderen Gruppen).

3. Die mündliche Prüfung findet für die Kontingentgruppe der Fakultät für Theologie in folgenden Städten statt: Istanbul, Manisa, Antalya, Konya, Samsun, Trabzon, Gaziantep, Diyarbakır, Van, Yozgat und Bolu.

b) Für die Kontingentgruppe İHL (Imam-Hatip-Gymnasium) + Hafiz in: Bursa, Denizli, Kayseri, Ordu, Şanlıurfa und Erzurum.

c) Für die Kontingentgruppen Fakultät für Theologie + Hafiz, Theologie-Associate-Degree + İHL + Hafiz sowie Theologie-Associate-Degree + İHL in den in Ankara eingerichteten Prüfungszentren.

4. Die Kandidaten wählen das Prüfungszentrum, in dem sie die mündliche Prüfung ablegen möchten, im entsprechenden Bereich des Bewerbungsportals aus. Nach Bestätigung der Bewerbung werden Anträge auf Änderung des Prüfungszentrums nicht mehr berücksichtigt.

5. Sollte es an den Prüfungszentren zu einem hohen Bewerberaufkommen kommen, können die Prüfungsorte durch das Präsidium festgelegt werden.

6. Das Prüfungsdatum wird nach Abschluss der Bewerbungen und den notwendigen Vorbereitungen bekannt gegeben. 7. Prüfungsthemen:

a) Koran (70 Punkte), b) Religionswissen (Glaubenslehre, Gottesdienst, Siyar und Ethik) (20 Punkte), c) Rhetorik (10 Punkte). 8. Bei der Feststellung der Eignung der Kandidaten für die mündliche Prüfung werden die auf der offiziellen Website des Präsidiums veröffentlichten „Kompetenzen für angehende religiöse Bedienstete“ zugrunde gelegt.

9. Die Kandidaten müssen am Prüfungstag ihren „Prüfungszulassungsschein“, der Datum und Ort der Prüfung angibt, sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass) mitführen.

Kandidaten ohne Ausweisdokument und Prüfungszulassungsschein werden nicht zur Prüfung zugelassen. Außer dem Personalausweis, der Identitätskarte oder dem Reisepass werden keine anderen Dokumente als Identitätsnachweis akzeptiert.

10. Kandidaten, die zwar zur Prüfung zugelassen sind, aber nicht an den festgelegten Prüfungsterminen erscheinen, verlieren ihren Prüfungsanspruch. Diesen Kandidaten wird kein zweiter Prüfungstermin gewährt.

EINSPRUCH GEGEN PRÜFUNGSERGEBNISSE

1. Kandidaten müssen ihre Einsprüche gegen die Prüfungsergebnisse innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Ergebnisse an die unter der Überschrift „KONTAKT“ in dieser Bekanntmachung angegebene „Postanschrift“ richten.

Einsprüche, die nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden oder nicht den unter der Überschrift „SONSTIGE BESTIMMUNGEN“ aufgeführten Vorgaben entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

2. Das Ergebnis der Einsprüche wird den Kandidaten spätestens innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen mitgeteilt.

BEWERTUNG UND ERFOLGSRANGFOLGE

1. Um die Prüfung zu bestehen, ist eine Mindestpunktzahl von 70 (siebzig) Punkten erforderlich.

2. Die Erfolgsrangfolge wird auf der Grundlage der Punktzahl der mündlichen Prüfung erstellt. Bei Punktgleichheit in der mündlichen Prüfung wird vorrangig der Kandidat mit der höheren KPSS-Punktzahl berücksichtigt. Sollte auch hier Gleichstand herrschen, hat derjenige Vorrang, dessen Abschlussdatum des für die KPSS-Teilnahme relevanten Bildungsnachweises früher liegt, gefolgt vom höheren Lebensalter.

3. Von den erfolgreichen Bewerbern werden so viele Kandidaten, wie Stellen ausgeschrieben sind, als angehende religiöse Bedienstete zur Diyanet-Akademie zugelassen. Die übrigen erfolgreichen Bewerber werden als Nachrücker gelistet.

PLATZIERUNGSVERFAHREN DER ANGEHENDEN RELIGIÖSEN BEDIENSTETEN AN DER DIYANET-AKADEMIE

Weitere Einzelheiten zum Verfahren der Wahl der Ausbildungszentren bzw. zur Platzierung der zur Aufnahme in die Diyanet-Akademie berechtigten angehenden religiösen Bediensteten werden gesondert durch die Präsidentschaft der Diyanet-Akademie bekannt gegeben.


Nachrichtenquelle: 12punto

Antrag Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) Hafiz İmam Hatip Einspruch Kader KPSS