Zwischenentscheidung im Prozess um das Grubenunglück von Amasra verkündet!
Im Prozess um das Grubenunglück in der Mine der Türkischen Steinkohlenbehörde (TTK) in Amasra, bei dem am 14. Oktober 2022 43 Arbeiter ihr Leben verloren, wurde eine Zwischenentscheidung verkündet.
Nachdem die von der Generalstaatsanwaltschaft Bartın erstellte 195-seitige Anklageschrift vom Schwurgericht Bartın angenommen worden war, wurde nach den Verhandlungen am 25.-28. April, 3.-5. Mai, 24.-25. Juli und 16.-18. Oktober nun die fünfte Sitzung des Prozesses abgeschlossen.
An der Verhandlung, die in einem eigens dafür eingerichteten Saal im Justizgebäude von Bartın stattfand, nahmen inhaftierte und nicht inhaftierte Angeklagte, Nebenkläger, Angehörige der bei der Explosion Verstorbenen sowie die Anwälte beider Seiten teil.
Innerhalb und außerhalb des Justizgebäudes wurden von den Sicherheitskräften umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
Nachdem insgesamt 145 Zeugen vernommen worden waren – 74 in der vierten Verhandlung vom 16.-18. Oktober und 71 in der fünften Verhandlung –, gab der Staatsanwalt seine Stellungnahme ab.
Die Anklagebehörde forderte die Fortdauer der Inhaftierung der inhaftierten Angeklagten sowie die Beibehaltung der gerichtlichen Kontrollmaßnahmen für die nicht inhaftierten Angeklagten.
Der Anwalt der Nebenkläger, Derviş Emre Aydın, ergriff das Wort zu den Zeugenaussagen und erläuterte die Struktur der Grube anhand einer 3D-Simulation.
Aydın argumentierte, dass sich die Sensoren in der Grube in einer Höhe von 1,70 Zentimetern befanden, die Luft in dem darüber liegenden Hohlraum mit dem gleichen Anteil jedoch nicht gemessen werden konnte. Er behauptete, dass Sensoren, die bei einem Wert von 1,40 Zentimetern hätten abschalten müssen, selbst bei Werten von 1,49 nicht reagierten, was darauf hindeute, dass einige Sensoren nicht mit dem Notausschalter verbunden waren, und dass dieser Umstand dem Sachverständigengremium vorenthalten worden sei.
FORDERUNG NACH ANKLAGE GEGEN SICHERHEITSFACHKRÄFTE
Die Anwälte der Nebenkläger argumentierten, dass Zeugenaussagen belegten, dass insbesondere die Schulungen zum Tragen von Masken unzureichend waren, Produktionsdruck herrschte, ein chaotischer Betrieb vorlag, Vetternwirtschaft betrieben wurde, Mobbing stattfand und die Positionen der Sensoren verändert wurden. Sie forderten die Fortdauer der Inhaftierung der inhaftierten Angeklagten sowie die Inhaftierung der nicht inhaftierten Angeklagten und Sicherheitsfachkräfte H.G. und F.K.
Nach den Anwälten der Nebenkläger erhielten die nicht inhaftierten Angeklagten das Wort und beantragten ihren Freispruch. Die inhaftierten Angeklagten wiederholten ihre früheren Aussagen, wiesen die Vorwürfe bezüglich Produktionsdruck, fehlender Gesteinsstaub-Anwendung und der Absenkung der Sensoren zurück und beantragten ihre Haftentlassung.
Die Anwälte der Angeklagten schlossen sich der Stellungnahme zur Fortdauer der Haft nicht an und forderten die Freilassung ihrer Mandanten.
Das Gericht verkündete seine Zwischenentscheidung und ordnete die Fortdauer der Inhaftierung der Angeklagten an.
Das Gericht teilte mit, dass vor der sechsten Verhandlung ein fünfköpfiges Sachverständigengremium aus Bergbauingenieuren und Professoren gebildet werde, das prüfen solle, ob eine Ortsbesichtigung in der Mine möglich sei.
Die Verhandlung wurde vertagt, um die verbleibenden Zeugen zu vernehmen.
WAS WAR GESCHEHEN?
Bei der Explosion, die sich am 14. Oktober 2022 gegen 18:15 Uhr in der Mine der TTK in Amasra (Provinz Bartın) ereignete, kamen 41 Arbeiter ums Leben, 11 Arbeiter wurden verletzt. Ein Arbeiter verstarb am 4. November 2022 im Krankenhaus, in das er eingeliefert worden war, ein weiterer Arbeiter erlag am 5. April in der Klinik seinen Verletzungen.
Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Amasra geführten Ermittlungen wurden 24 Verdächtige festgenommen, darunter auch der Betriebsleiter der TTK Amasra, Cihat Özdemir.
Nachrichtenquelle: AA
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