Prozess um Oğuz Murat Aci beginnt: Timur Cihantimur kann nicht an der Verhandlung teilnehmen
Heute findet die erste Anhörung in dem Fall statt, bei dem Oğuz Murat Aci in Eyüpsultan ums Leben kam und Timur Cihantimur als Angeklagter geführt wird. Da das Auslieferungsverfahren aus den USA noch nicht abgeschlossen ist, wird Cihantimur nicht an der Verhandlung teilnehmen können.
Heute findet die erste Anhörung in dem Fall statt, der sich am 1. März 2024 in Eyüpsultan ereignete und bei dem Oğuz Murat Aci sein Leben verlor. Es wurde mitgeteilt, dass Timur Cihantimur, der zum Zeitpunkt des Vorfalls 17 Jahre alt war und Berichten zufolge ohne Führerschein fuhr, nicht persönlich an der Verhandlung teilnehmen kann, da die Auslieferungsverfahren aus den USA noch nicht abgeschlossen sind.
ERSTE ANHÖRUNG FINDET IN GAZİOSMANPAŞA STATT
In der Verhandlung, die um 13:30 Uhr vor dem 4. Schwurgericht von Gaziosmanpaşa beginnt, wird der Angeklagte Timur Cihantimur nicht anwesend sein; es wurde jedoch bekannt, dass einige Personen im Rahmen der Akte als „Zeugen“ vernommen werden sollen.
VORWURF DER FLUCHT INS AUSLAND NACH DEM UNFALL
Den Ermittlungsakten zufolge prallte das von Timur Cihantimur gesteuerte Auto während der Fahrt gegen drei am Straßenrand geparkte ATV-Fahrzeuge, die aufgrund einer Panne dort standen. Bei dem Unfall kam der 29-jährige Oğuz Murat Aci ums Leben, weitere Personen am Unfallort wurden verletzt.
Es wird behauptet, dass Cihantimurs Mutter, Eylem Tok, ihren Sohn nach dem Unfall gemeinsam mit Personen, unter denen sich auch der Vater Bülent Cihantimur befunden haben soll, vom Unfallort weggebracht und ins Ausland geschleust habe.
BEMERKENSWERTE FESTSTELLUNGEN IN DER ANKLAGESCHRIFT
In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft vorbereiteten und an die Generalstaatsanwaltschaft Gaziosmanpaşa übermittelten Anklageschrift wird Oğuz Murat Aci als „Opfer“, İbrahim Gümüş und Tahsin Arslan als „Geschädigte“, Özer Aci als „Kläger“ und Şükriye Aci als „durch die Straftat Geschädigte“ geführt. Timur Cihantimur ist in der Akte als „strafmündiges Kind“ aufgeführt.
In der Anklageschrift wird unter Berücksichtigung der Schäden an den Fahrzeugen nach dem Unfall und der Gutachten festgestellt, dass Timur Cihantimur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und somit den Unfall verursacht habe, weshalb er die Hauptschuld trage. Die aufgrund einer Panne am Straßenrand stehenden ATV-Fahrzeuge seien lediglich mit einer Teilschuld behaftet.
ALKOHOLTEST KONNTE NICHT DURCHGEFÜHRT WERDEN
In der Anklageschrift wurde vermerkt, dass aufgrund des Verlassens des Unfallortes durch Cihantimur kein Alkoholtest durchgeführt werden konnte. Zudem wurde die Information festgehalten, dass für den Angeklagten kein Führerschein ausgestellt wurde.
In der Akte wird zudem berichtet, dass das im Auto befindliche „S.O.S.“-System nach dem Unfall automatisch aktiviert wurde und die Notrufzentrale 112 anrief, die Beamten jedoch keine Kommunikation mit den Insassen des Fahrzeugs aufbauen konnten.
TROTZ WARNUNGEN DER FREUNDE KEINE GESCHWINDIGKEITSREDUZIERUNG
In der Anklageschrift wird darauf hingewiesen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 30 Kilometern lag, keine Beleuchtung vorhanden war und die Kurve, in der sich eine Bodenwelle befand, mit hoher Geschwindigkeit befahren wurde. Zeugenaussagen zufolge habe Cihantimur trotz der Verlangsamung anderer Fahrzeuge zum Überholen angesetzt und sei trotz der Warnungen seiner Freunde im Auto, das Tempo zu drosseln, ohne Geschwindigkeitsreduzierung weitergefahren.
Die Staatsanwaltschaft bewertete dies dahingehend, dass der Angeklagte unter diesen Umständen einen möglichen Unfall hätte vorhersehen können, dennoch weiterfuhr und durch das Auffahren auf die am Straßenrand stehenden ATV-Fahrzeuge den Unfall verursachte.
HAFTSTRAFE VON BIS ZU 12 JAHREN GEFORDERT
In der vorbereiteten Anklageschrift wird für Timur Cihantimur unter Berücksichtigung seines Alters von 17 Jahren zum Tatzeitpunkt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten bis zu 12 Jahren wegen „fahrlässiger Tötung und Körperverletzung“ gefordert. Die Akte enthält zudem die Information, dass gegen Cihantimur eine Red Notice (internationaler Haftbefehl) erlassen wurde und das Auslieferungsverfahren aus den USA andauert.
Nachrichtenquelle: İHA
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