Rechtsstreit mit KADEM: Geldstrafe für Abdurrahman Dilipak wegen Beleidigung von Frauen
Das Urteil gegen Abdurrahman Dilipak, der sich wegen beleidigender Äußerungen gegenüber der Frauen- und Demokratievereinigung (KADEM) in einer Kolumne vor Gericht verantworten musste, wurde verkündet. Das Gericht verurteilte Dilipak zu einer Geldstrafe in Höhe von 42.000 TL.
Im Prozess gegen den Autor Abdurrahman Dilipak, dem wegen beleidigender Äußerungen gegenüber KADEM in einer Kolumne vom 27. Juli 2020 eine Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren drohte, wurde das Urteil verkündet.
Bei der Verhandlung vor dem 2. Strafgericht erster Instanz in Küçükçekmece waren Abdurrahman Dilipak sowie die Anwälte beider Parteien anwesend.
„ICH FORDERE GERECHTIGKEIT“ BEI DER VERHANDLUNG
Als Abdurrahman Dilipak bei der Verhandlung um sein Schlussplädoyer gebeten wurde, sagte er: „In der Anklageschrift gibt es keinen konkreten Vorwurf gegen KADEM. Daher kann ich nicht nachvollziehen, wie sie zu der Ansicht kommen, ihr Ansehen in der Gesellschaft sei geschädigt worden. Ich fordere Gerechtigkeit.“
GELDSTRAFE VERHÄNGT
Das Gericht verkündete sein Urteil und verurteilte Dilipak zu einer gerichtlichen Geldstrafe von 42.000 TL, da es als erwiesen ansah, dass er den Tatbestand der „Beleidigung“ gegenüber den Klägern erfüllt habe. Hinsichtlich dreier Geschädigter, die ihre Klage zurückgezogen hatten, wurde das Verfahren eingestellt.
AUS DER ANKLAGESCHRIFT
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece erstellten Anklageschrift wird darauf hingewiesen, dass die AKP-Parteizentrale sowie Führungskräfte der Frauen- und Demokratievereinigung (KADEM) aufgrund der am 27. Juli 2020 in der Zeitung Yeni Akit veröffentlichten Kolumne von Abdurrahman Dilipak mit dem Titel „Die Gänseblümchen der AKP“ Strafanzeige erstattet hatten und daraufhin Ermittlungen eingeleitet wurden.
In der Anklageschrift, in der es heißt, Dilipaks Worte seien geeignet gewesen, Ehre, Würde und Ansehen zu verletzen, wurde für den Angeklagten Dilipak wegen „öffentlicher Beleidigung aufgrund der Äußerung und Verbreitung politischer, sozialer, gedanklicher und weltanschaulicher Überzeugungen in Tateinheit“ eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten bis zu 4 Jahren und 1 Monat gefordert.
Nachrichtenquelle: İHA
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