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Regierungsnahe Medien hatten ihn ins Visier genommen: Antwort auf die Vorwürfe gegen Deniz Göktaş' Vater

Nachdem einige regierungsnahe Medien Vorwürfe gegen Kemal Göktaş, den Vater des inhaftierten Komikers Deniz Göktaş, erhoben und ihn mit dem Çorum-Massaker in Verbindung gebracht hatten, äußerte sich Sadık Eral, einer der Anwälte in dem Fall. Eral erklärte, dass Kemal Göktaş in den offiziellen Prozessakten nicht als Angeklagter geführt werde.

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Regierungsnahe Medien hatten ihn ins Visier genommen: Antwort auf die Vorwürfe gegen Deniz Göktaş' Vater

Nach der Inhaftierung des Komikers Deniz Göktaş wegen Vorwürfen der „Herabwürdigung religiöser Werte“ und „Beleidigung des Präsidenten“ stehen nun die gegen seinen Vater Kemal Göktaş erhobenen Anschuldigungen im Mittelpunkt der Debatte. In Berichten einiger regierungsnaher Medien wurde behauptet, Kemal Göktaş sei Mitglied der THKO (Volksbefreiungsarmee der Türkei) gewesen und in Vorfälle während des Çorum-Massakers verwickelt gewesen, bei denen der Polizeibeamte Muzaffer Yeşilyurt ums Leben kam und der Polizeibeamte Mehmet Bektaş verletzt wurde.

Während des Çorum-Massakers, das sich zwischen Mai und Juli 1980 ereignete, kam es zu Angriffen auf Aleviten, bei denen auch der Polizeibeamte Muzaffer Yeşilyurt getötet wurde.

„KEMAL GÖKTAŞ WAR KEIN ANGEKLAGTER IN DIESEM FALL“

Sadık Eral, einer der Anwälte im Çorum-Prozess, äußerte sich gegenüber Odatv zu den betreffenden Vorwürfen wie folgt:

„Kemal Göktaş gehört nicht zu den Personen, die in dem Verfahren wegen des Todes der Polizeibeamten als Angeklagte vor Gericht standen. Unter den Angeklagten befanden sich lediglich Ali Rıza Özdemir und Günay Kılıç von der Organisation 'Halkın Kurtuluşu' (Befreiung des Volkes). Dies geht eindeutig aus der Akte des 4. Senats des Kassationsgerichtshofs mit der Entscheidungsnummer 187/12 und 187/49 hervor.“

Eral wies zudem darauf hin, dass der Name Kemal Göktaş weder in der Anklageschrift der Militärstaatsanwaltschaft des 3. Armeekorps und des Kriegsrechtskommandos vom 22. August 1983 (Aktenzeichen 1983/203) noch im Aufhebungsbeschluss des 4. Senats des Militärkassationsgerichtshofs vom 3. Februar 1987 (Aktenzeichen 1987/12, Entscheidungsnummer 1987/49) auftauche.

Der Polizeibeamte Mehmet Bektaş, der den Angriff verletzt überlebte, hatte die Ereignisse damals wie folgt geschildert:

„Da die Dienstfahrzeuge im Verkehr eingestellt worden waren, fuhren wir morgens mit verschiedenen Verkehrsmitteln zur Arbeit. An jenem Morgen, als wir mit Muzaffer durch Milönü fuhren, wurden aus einem leeren Grundstück vier Schüsse auf uns abgegeben. Sie riefen: 'Bleibt stehen, ergebt euch, werft eure Waffen weg!' Muzaffer zog seine Waffe und begann zu schießen. Meine Kırıkkale-Pistole hatte eine Ladehemmung. Sie schossen weiter. In diesem Moment wurde Muzaffer getroffen und stürzte. Als er fiel, entfernten sich die Schützen. Muzaffer sagte: 'Landsmann, rette mich!' Als ich mich bückte und nachsah, war er bereits tot. Ich nahm seine Pistole und gab zwei Schüsse auf die Fliehenden ab. Diesmal kamen sie mit 100 bis 150 Leuten auf mich zu. Es gab nichts mehr zu tun, ich rannte weg und lief in ein Wohnhaus. In der Zwischenzeit hatte mich ein Ziegelstein, den sie geworfen hatten, an der Stirn getroffen. Der Hausbesitzer sagte: 'Hast du ausgerechnet mein Haus gefunden, um hier reinzukommen? Verschwinde!' Er ließ auch diejenigen, die mich verfolgten, herein. Sie stürzten sich auf mich und zerrten mich auf die Straße. In diesem Moment verlor ich das Bewusstsein. Meine Frau Günay holte mich dort ab und brachte mich ins Krankenhaus.“

SPOT: Nach der Inhaftierung des Komikers Deniz Göktaş haben nun die gegen seinen Vater Kemal Göktaş erhobenen Vorwürfe für Diskussionen gesorgt. Sadık Eral, einer der Anwälte im Çorum-Prozess, erklärte, dass die Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprächen, da Kemal Göktaş in den offiziellen Prozessakten nicht als Angeklagter geführt werde.


Nachrichtenquelle: 12punto

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