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Rekordstrafe der Wettbewerbsbehörde gegen 'Nesine.com'

Laut einer auf der Website der türkischen Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) veröffentlichten Erklärung wurde die Untersuchung gegen D Elektronik Şans Oyunları ve Yayıncılık AŞ wegen des Vorwurfs abgeschlossen, durch Exklusivitätsvereinbarungen gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen zu haben.

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Rekordstrafe der Wettbewerbsbehörde gegen 'Nesine.com'

Das Gremium entschied, dass D Elektronik Şans Oyunları ve Yayıncılık AŞ gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen hat, und verhängte daher ein Bußgeld in Höhe von 77 Millionen 708 Tausend 195 Lira gegen das Unternehmen.

Darüber hinaus legte das Gremium D Elektronik Şans Oyunları ve Yayıncılık AŞ einige Verpflichtungen auf. Es wurde beschlossen, dass sämtliche Bestimmungen in Verträgen mit Sportvereinen über Werbung, Promotion und Sponsoring, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gremiums in Kraft waren und direkt oder indirekt zu Exklusivität führen könnten – mit Ausnahme der Bereiche auf den Trikots (wie Rücken, Brust, Shorts, Ärmel, Stutzen) –, aufgehoben und dies der Behörde innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der begründeten Entscheidung nachgewiesen werden muss.

Es wurde entschieden, dass in künftigen Verträgen mit Sportvereinen über Werbung, Promotion und Sponsoring keine Bestimmungen enthalten sein dürfen, die direkt oder indirekt zu Exklusivität führen, mit Ausnahme der Bereiche auf den Trikots (wie Rücken, Brust, Shorts, Ärmel, Stutzen).

NACHWEIS INNERHALB VON 60 TAGEN ALS ANGEMESSEN BEFUNDEN

Es wurde als angemessen befunden, dass sämtliche Bestimmungen in Verträgen, die mit Unternehmen bezüglich der Bandenwerbung von Sportvereinen abgeschlossen wurden und zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gremiums in Kraft waren und direkt oder indirekt zu Exklusivität führen könnten, aufgehoben und dies der Behörde innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der begründeten Entscheidung nachgewiesen werden muss. Es wurde beschlossen, dass in künftigen Verträgen mit Unternehmen bezüglich der Bandenwerbung von Sportvereinen keine Bestimmungen enthalten sein dürfen, die direkt oder indirekt zu Exklusivität führen.

Es wurde einstimmig beschlossen, Verpflichtungen dahingehend aufzuerlegen, dass in Verträgen mit Mackolik İnternet Hizmetleri Ticaret AŞ über Werbung und Dienstleistungsbezug keine Bestimmungen enthalten sein dürfen, die direkt oder indirekt zu Exklusivität führen; der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten in Ankara steht innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der begründeten Entscheidung offen.



Nachrichtenquelle: AA

Strafrecht Verletzung Gericht Geldstrafe Vertrag Sponsor Sport Handel