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RTÜK-Vorsitzender Şahin zur „Açık Radyo“-Entscheidung: „Falsch und unvollständig...“

Die Sendungen von Açık Radyo, einem der traditionsreichsten unabhängigen Radiosender der Türkei, wurden auf Anweisung des Rundfunk- und Fernsehhohen Rates (RTÜK) eingestellt. RTÜK-Vorsitzender Ebubekir Şahin gab eine Erklärung zu dem Sender ab, dessen Lizenz entzogen wurde.

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RTÜK-Vorsitzender Şahin zur „Açık Radyo“-Entscheidung: „Falsch und unvollständig...“

RTÜK-Vorsitzender Şahin erklärte auf seinem Social-Media-Account: „Wir akzeptieren weder die einseitigen Erklärungen, die sich gegen unseren Hohen Rat richten, der die Sendelizenz von Açık Radyo in Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten entzogen hat, noch die auf diesen Aussagen basierenden falschen und unvollständigen Nachrichten.“

ERKLÄRUNG DES HOHEN RATES

In seinem Beitrag fügte Şahin auch die offizielle Erklärung des RTÜK zu diesem Thema bei.

In der Erklärung des RTÜK heißt es: „Bei Açık Radyo wurden für die Ereignisse von 1915 die Begriffe ‚Völkermord‘ und ‚Massaker‘ verwendet, und es wurde vom Programmmoderator kein Versuch unternommen, dies zu korrigieren.

Es ist offensichtlich, dass die Bezeichnung der armenischen Deportation, die einen wichtigen Platz in der türkischen politischen Geschichte einnimmt, als ‚Völkermord‘ durch bestimmte Kreise und insbesondere durch die internationale Öffentlichkeit auf einem ungerechtfertigten und haltlosen Vorwurf beruht und nicht mit den historischen Realitäten übereinstimmt.

Bezüglich der betreffenden Sendungen wurden gegen den Rundfunksender vom Hohen Rat eine Geldstrafe in maximaler Höhe sowie eine fünffache Programmsperre verhängt.“

„LIZENZ WURDE ENTZOGEN, WEIL DER SENDER WEITERHIN SENDETE“

Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass Açık Radyo trotz des Fehlens einer gerichtlichen Entscheidung die fünffache Programmsperre nicht umgesetzt und seine Sendungen fortgesetzt habe. Weiter heißt es: „Daraufhin wurde die Entscheidung zum Lizenzentzug für Açık Radyo getroffen. In Artikel 32, Absatz 5 des Gesetzes Nr. 6112 ist festgelegt: ‚Wenn ein Medienanbieter, dessen Programm oder Sendungen zeitweise eingestellt wurden, trotz Zustellung der Sanktionsentscheidung entgegen den Anforderungen der Entscheidung weiter sendet, wird der Entzug der Sendelizenz beschlossen.‘

Wie zu sehen ist, hat der Gesetzgeber dem Hohen Rat in dieser Angelegenheit keinen Ermessensspielraum eingeräumt und den Lizenzentzug für den Fall vorgeschrieben, dass die Sanktion nicht umgesetzt wird.

Der betreffende Sender hat das Recht, die Entscheidung des RTÜK vor das Verwaltungsgericht zu bringen.“


Nachrichtenquelle: 12punto

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