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RTÜK-Vorsitzender Şahin zur Serie „Şakir Paşa Ailesi“: Wurde die Ausstrahlung gestoppt?

Der Vorsitzende des Rundfunkrates RTÜK, Ebubekir Şahin, erklärte, dass die Ausstrahlung und die Dreharbeiten zur Serie „Şakir Paşa Ailesi: Mucizeler ve Skandallar“ aufgrund eines Gerichtsbeschlusses gestoppt wurden. Er betonte, dass Sanktionen gegen Inhalte verhängt würden, die gesellschaftliche Werte verletzen.

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RTÜK-Vorsitzender Şahin zur Serie „Şakir Paşa Ailesi“: Wurde die Ausstrahlung gestoppt?

Der Vorsitzende des türkischen Rundfunk- und Fernseh-Oberrates (RTÜK), Ebubekir Şahin, gab bekannt, dass gemäß einer Entscheidung des 10. Zivilgerichts erster Instanz in Istanbul die Ausstrahlung der bereits produzierten Folgen sowie die Dreharbeiten für neue Episoden der auf NOW TV ausgestrahlten Serie „Şakir Paşa Ailesi: Mucizeler ve Skandallar“ gestoppt wurden.

In einer Stellungnahme über seine Social-Media-Kanäle erklärte Şahin, dass die Umsetzung des Gerichtsbeschlusses eine verfassungsrechtliche Verpflichtung darstelle. Er fügte hinzu: „Im Falle eines Verstoßes wird das Thema gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 6112 bewertet.“

Şahin begründete die Sanktionen gegen die Serie damit, dass sie Szenen enthalte, die den nationalen und moralischen Werten der Gesellschaft, der allgemeinen Moral sowie dem Schutz der Familie widersprächen. Er betonte, dass Ehre und Würde grundlegende Rechte jedes Einzelnen seien und erklärte: „Wenn bei Fernsehsendungen Wort und Bild zusammenkommen, verstärkt dies die Wirkung eines Angriffs auf die Würde. Die Gesetze übertragen dem RTÜK bei solchen Verstößen wichtige Verantwortlichkeiten.“

RTÜK-Vorsitzender Şahin führte weiter aus:

„In diesem Rahmen enthält Artikel 6 des Gesetzes Nr. 6112 über die Gründung und Rundfunkdienste von Radio- und Fernsehsendern mit dem Titel ‚Unabhängigkeit und Verantwortung des Mediendiensteanbieters‘ die Bestimmung: ‚In den Inhalt und die Ausstrahlung von Rundfunkdiensten darf nicht im Voraus eingegriffen werden, und der Inhalt der Sendungen kann nicht vorab kontrolliert werden.‘ Zudem besagt Artikel 138 der Verfassung mit dem Titel ‚Unabhängigkeit der Gerichte‘: ‚Die gesetzgebende und die vollziehende Gewalt sowie die Verwaltung sind verpflichtet, Gerichtsbeschlüsse zu befolgen; diese Organe und die Verwaltung dürfen Gerichtsbeschlüsse in keiner Weise ändern und deren Vollstreckung nicht verzögern.‘ Die Umsetzung des genannten Gerichtsbeschlusses durch die Abteilung für Überwachung und Bewertung unseres Oberrates ist im Hinblick auf die Normenhierarchie eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit; bei einem Verstoß wird das betreffende Thema im Rahmen der Rundfunkdienstprinzipien gemäß Artikel 8 des Gesetzes Nr. 6112 bewertet.“



Nachrichtenquelle: 12punto

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