Şamil Tayyar warnt vor neuem Omnibus-Gesetzentwurf der AKP: „Dieser schwerwiegende Fehler muss unbedingt korrigiert werden“
Der AKP-Politiker Şamil Tayyar hat Kritik an der geplanten Vorbereitung eines neuen Omnibus-Gesetzes geübt, das im Parlament beraten werden soll und das Eigentumsrecht durch die geplante Befugniserweiterung bedroht.
Im neuen Omnibus-Gesetz steht eine Änderung des Artikels 128 der Strafprozessordnung (CMK) zur Bekämpfung von „Geldwäsche“ und „Terrorismusfinanzierung“ auf der Tagesordnung. Der Regelung zufolge, gegen die der AKP-Politiker Tayyar protestiert, sollen Staatsanwälte die Befugnis erhalten, Vermögenswerte von Personen ohne richterlichen Beschluss zu beschlagnahmen.
Derzeit müssen für die Entscheidung zur Beschlagnahmung von Vermögenswerten je nach Zuständigkeit Berichte über den aus der Straftat erlangten Wert von der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK), dem Kapitalmarktausschuss (SPK), dem Finanzkriminalitäts-Untersuchungsrat (MASAK) sowie dem Ministerium für Finanzen und der Behörde für öffentliche Aufsicht, Rechnungslegung und Rechnungsprüfungsstandards eingeholt werden.
Dieser Bericht wird innerhalb von spätestens 3 Monaten erstellt. Auf diese Weise können die rechtlichen Einschränkungen, die den durch die Verfassung garantierten Eigentumsanspruch sowie alle anderen finanziellen Rechte von Personen betreffen, durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen kontrolliert werden.
Der Entwurf für die neue Regelung hingegen gibt Staatsanwälten die Befugnis, bei allen Katalogstraftaten gemäß Artikel 128 der Strafprozessordnung Vermögenswerte von Personen ohne richterlichen Beschluss und ohne Berichte der zuständigen Institutionen zu beschlagnahmen.
WARNUNG VON ŞAMİL TAYYAR: „IHR MACHT EINEN FEHLER“
Der AKP-Politiker Tayyar warnte seine Partei vor den Folgen der besagten Regelung und äußerte sich wie folgt:
„Im Omnibus-Gesetz, das auf der Tagesordnung des Parlaments steht, gibt es einen sehr schwerwiegenden Regelungspunkt bezüglich des Eigentumsrechts.
Bei allen Katalogstraftaten wird Staatsanwälten die Befugnis erteilt, Vermögenswerte von Personen direkt zu beschlagnahmen, ohne einen richterlichen Beschluss einzuholen oder Berichte von zuständigen Institutionen wie MASAK oder BDDK anzufordern.
Selbst wenn die aktuelle Situation bereits problematisch ist, stellt eine derartige Erleichterung der rechtlichen Einschränkungen des verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechts einen schweren Eingriff in die Lebensader des Systems dar.
Dies führt zu Willkür.
Wenn unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Weg geebnet wird, Vermögenswerte allein durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu beschlagnahmen, indem Institutionen wie Gerichte und MASAK umgangen werden, kann man nicht wissen, mit welcher Willkür diese Befugnis morgen angewendet wird.
Gesetze werden sorgfältig nicht nach der Absicht ihrer guten Anwendung, sondern nach der Möglichkeit ihrer böswilligen Anwendung verfasst.
Dieser schwerwiegende Fehler muss unbedingt korrigiert werden.
Ihr macht einen Fehler.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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