Schlechte Nachrichten für Çiller von der IMM: Bebauungsplanänderung für Grundstück in Kilyos in direkter Strandlage aufgehoben
Das 14. Verwaltungsgericht Istanbul hat den Bebauungsplänen, die für das Tansu Çiller gehörende Grundstück in direkter Strandlage in Kilyos eine dreifache Erhöhung der Bebauungsdichte vorsahen, einen Riegel vorgeschoben.
Die ehemalige Ministerpräsidentin Tansu Çiller und ihr Ehemann Özer Çiller, deren Marsan Marmara Holding A.Ş. das Grundstück in Sarıyer Kilyos gehört, mussten hinnehmen, dass die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel beschlossene Änderung des Bebauungsplans infolge einer Klage der Stadtverwaltung Istanbul (IMM) bereits zum zweiten Mal aufgehoben wurde.

Das 14. Verwaltungsgericht Istanbul entschied, dass der vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel am 3. Mai 2023 erlassene Flächennutzungsplan im Maßstab 1/5000 für den Naturschutz sowie der Bebauungsplan im Maßstab 1/1000 für den Naturschutz nicht mit dem Gesetz vereinbar seien.
NACH DER ERSTEN AUFHEBUNG HATTE DAS MINISTERIUM EINGEGRIFFEN
Die bestehenden Pläne für die im Stadtteil Sarıyer Kilyos gelegenen Flurstücke 1, 0, 305, 306 und 309, die sich im Besitz der Familie Çiller befinden, wurden erstmals 2020 von der IMM angefochten. Das 5. Verwaltungsgericht Istanbul entschied am 2. November 2021 auf Aufhebung der Pläne. Auch das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Das Urteil wurde durch den Beschluss der 6. Kammer des Staatsrats vom 29.12.2022 bestätigt und rechtskräftig. Dennoch nahm das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel für dasselbe Grundstück eine erneute Planänderung vor. Die Grundstücke, die den Status eines „qualifizierten Naturschutzgebiets“ innehatten, wurden in den Status eines „Gebiets für nachhaltigen Schutz und kontrollierte Nutzung“ überführt.
Die IMM klagte auch gegen diese neue Planänderung, die implizierte, dass es sich bei dem Gebiet um eine Tourismuszone handele, in der Hotelbetrieb möglich sei und die für eine Bebauung zur Verfügung stehe.

GERICHT ERINNERTE AN DIE VERFASSUNG
Das 14. Verwaltungsgericht Istanbul verwies auf frühere gerichtliche Entscheidungen für denselben Ort und zitierte Artikel 138 der Verfassung, der besagt: „Legislative und exekutive Organe sowie die Verwaltung sind verpflichtet, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten. Diese Organe und die Verwaltung dürfen gerichtliche Entscheidungen in keiner Weise abändern oder deren Vollstreckung verzögern.“
GERICHT SCHOB DER BEBAUUNG EINEN RIEGEL VOR
Das Gericht gab der IMM recht und wies darauf hin, dass dem streitgegenständlichen Gebiet ein privilegiertes Baurecht eingeräumt worden sei, kein öffentliches Interesse bestehe und in der Region keine Nachfrage nach einer Tourismuszone vorhanden sei.
Die vom Ministerium für das Grundstück der Familie Çiller vorgenommene Bebauungsplanänderung wurde somit zum zweiten Mal aufgehoben; der Rechtsweg zur Berufung bleibt offen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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