Sedat Peker teilt Beitrag über Furkan Bölükbaşı... Bölükbaşı hatte behauptet: „Ich habe den Beitrag nicht verfasst“
Furkan Bölükbaşı, der wegen des Vorwurfs eines Attentats und eines tätlichen Angriffs auf Präsident Erdoğan festgenommen und inhaftiert wurde, sorgt weiterhin für Schlagzeilen. Zuletzt erregten die Beiträge von Sedat Peker in den sozialen Medien Aufmerksamkeit.
Furkan Bölükbaşı, der im Rahmen der Vorwürfe eines „Attentats und tätlichen Angriffs“ auf Präsident Erdoğan festgenommen und inhaftiert wurde, bleibt im Zentrum der Diskussionen in den sozialen Medien. Nach dem Vorfall fiel auf, dass der Anführer einer kriminellen Vereinigung, Sedat Peker, einen Beitrag über seinen Social-Media-Account hervorhob.
Sedat Peker teilte auf seinem eigenen Account einen Beitrag eines Social-Media-Nutzers, der schrieb: „Furkan Bölükbaşı ist zu einem solchen nationalen Hassobjekt des Landes geworden, dass zum ersten Mal in der Geschichte Rechte und Linke gleichzeitig einen Sieg feiern.“

Nach der Festnahme von Bölükbaşı äußerten viele politische Kreise und Bürger unterschiedliche Ansichten zu dem Thema, während dieser Beitrag von Sedat Peker in den sozialen Medien für viel Gesprächsstoff sorgte. Während sich verschiedene Hashtags zu dem Thema schnell verbreiteten, halten die gesellschaftlichen Auswirkungen der Festnahme- und Inhaftierungsentscheidung an.
Furkan Bölükbaşı verteidigte sich in seiner Aussage bei der Polizei mit folgenden Worten:
„In dem Forschungsbericht der Cyberkriminalitätsabteilung ist die Uhrzeit des Screenshots mit 17:15 Uhr angegeben, während die Uhrzeit des von der Staatsanwaltschaft festgestellten Screenshots 15:17 Uhr ist. In diesem Sinne ist die Feststellung im Forschungsbericht fehlerhaft. Obwohl die Uhrzeit des betreffenden Screenshots im Forschungsbericht der Cyberkriminalitätsabteilung mit 17:15 Uhr angegeben wird, wurde dieser Screenshot bereits viele Male von zahlreichen X-Nutzern vor der von der Cyberkriminalitätsabteilung festgestellten Uhrzeit geteilt. Zwischen diesen beiden Situationen liegen etwa 2 Stunden. Aufgrund der Beschaffenheit des betreffenden Mediums kann ein Beitrag nicht durch einen Screenshot erstellt werden, bevor der Beitrag überhaupt veröffentlicht wurde.
In dem von der Staatsanwaltschaft festgestellten Screenshot ist zu sehen, dass der Beitrag eines Nutzers namens 'Omerdumgiriz' zitiert wird. In der Feststellung der Cyberkriminalitätsabteilung findet sich jedoch kein solches Zitat. Zudem ist in dem von der Staatsanwaltschaft festgestellten Screenshot, wie bei allen anderen X-Beiträgen, die Anzahl der Aufrufe zu sehen. Im Forschungsbericht der Cyberkriminalitätsabteilung fehlt dieser Punkt jedoch. Wenn man zudem die URL-Adresse aus der Feststellung der Cyberkriminalitätsabteilung in einen Browser eingibt, erscheint der Hinweis: 'Hier gibt es nichts zu sehen. Noch nicht...'.
Wäre jedoch ein Beitrag unter dieser URL veröffentlicht worden, würde bei Eingabe dieser URL in einen Browser entweder der Beitrag selbst angezeigt werden oder bei einer Löschung der Hinweis 'Dieser Beitrag wurde gelöscht' erscheinen. Aus diesen Gründen stimme ich der Feststellung der Cyberkriminalitätsabteilung nicht zu. Und ich bin der Meinung, dass diese Feststellung nachträglich fabriziert wurde.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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