Seit 40 Tagen in Haft... Anwalt des Bürgermeisters von Şişli, Resul Emrah Şahan, reicht Verfassungsbeschwerde ein
Der Anwalt des Bürgermeisters von Şişli, Resul Emrah Şahan, hat gegen den Haftbefehl gegen seinen Mandanten individuelle Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht. In der Beschwerde wird betont, dass das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Wählbarkeit und politische Betätigung sowie das Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurden.
Hüseyin Ersöz, der Anwalt des Bürgermeisters von Şişli, Resul Emrah Şahan, hat heute individuelle Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht. In der Beschwerde wird geltend gemacht, dass Şahans Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person sowie sein Recht auf Wählbarkeit und politische Betätigung verletzt wurden.
Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz erklärte vor dem Justizpalast in Istanbul, dass sie sich aufgrund der erlittenen Rechtsverletzungen an das Verfassungsgericht gewandt hätten. Ersöz betonte, dass das in Artikel 19 der Verfassung garantierte Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person, das in Artikel 36 verankerte Recht auf ein faires Verfahren sowie das in Artikel 67 geregelte Recht auf Wählbarkeit und politische Betätigung verletzt worden seien.
In der Beschwerdeschrift wurde hervorgehoben, dass der Haftbefehl keine rechtliche Grundlage habe, keine dringenden Tatverdachtsmomente vorlägen und politisch motiviert gehandelt worden sei. Vom Verfassungsgericht wurde gefordert, die Rechtswidrigkeit des Haftbefehls festzustellen und die sofortige Freilassung von Şahan anzuordnen.
„DER HAFTBEFEHL VERLETZT DAS RECHT AUF FREIHEIT UND SICHERHEIT DER PERSON“
Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz, der vor dem Justizpalast in Istanbul eine Erklärung abgab, sagte:
„Wir haben heute unsere individuelle Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht bezüglich der Verletzung des Freiheitsrechts unseres Mandanten, des gewählten Bürgermeisters von Şişli, Resul Emrah Şahan, eingereicht.
In diesem Prozess wurden das in Artikel 19 der Verfassung garantierte Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person, das in Artikel 36 verankerte Recht auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung sowie das in Artikel 67 geregelte Recht auf Wählbarkeit und politische Betätigung verletzt.
Aus diesem Grund haben wir in unserer heutigen individuellen Beschwerde beim Verfassungsgericht die Feststellung der erlittenen Rechtsverletzungen von Resul Emrah Şahan und seine sofortige Freilassung gefordert. Unsere grundlegende Erwartung ist, dass das Verfassungsgericht einen wirksamen Schutz gegen Rechtsverletzungen bietet und eine starke Haltung gegen die Missachtung des Volkswillens einnimmt.“
In der Beschwerdeschrift wurde detailliert dargelegt, dass der Haftbefehl keine gesetzliche Grundlage habe, kein dringender Tatverdacht bestehe, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet worden sei, politisch motiviert gehandelt wurde und der Prozess eher den Charakter eines politischen Eingriffs als eines rechtlichen Verfahrens trage. Im Rahmen der Beschwerde wurden folgende Forderungen an das Verfassungsgericht gestellt:
Feststellung, dass der gegen Resul Emrah Şahan erlassene Haftbefehl eine Rechtsverletzung darstellt,
Anerkennung der Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Person,
Anerkennung der Verletzung des Rechts auf Wählbarkeit und politische Betätigung,
Feststellung der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und der Unschuldsvermutung,
Entscheidung zur sofortigen Freilassung von Resul Emrah Şahan zur Beseitigung der Rechtsverletzungen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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