Skandal in Eskişehir: Bezirksmufti soll 12-jähriges Kind belästigt haben! Zunächst auf freien Fuß gesetzt...
Dem Bezirksmufti des Stadtteils Seyitgazi in Eskişehir, der in einer Imam-Hatip-Mittelschule Religionsunterricht erteilte, wird vorgeworfen, der 12-jährigen Schülerin N.A. sexuell explizite Nachrichten geschickt zu haben. Der Mufti wurde festgenommen und zunächst unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, doch die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Haftbefehl. Der erneut festgenommene Mufti soll dem Gericht vorgeführt werden.
In Eskişehir wurde ein Verdächtiger wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung und des sexuellen Missbrauchs festgenommen.
Dem in Seyitgazi, einem Stadtteil von Eskişehir, tätigen Bezirksmufti İ.Y. wird vorgeworfen, der 12-jährigen Schülerin N.A. einer Imam-Hatip-Mittelschule, in der er Unterricht erteilte, sexuell explizite Nachrichten geschickt und sie belästigt zu haben.
Nachdem N.A. den Vorfall geschildert hatte, erstattete die Familie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Nach seiner Festnahme wurde İ.Y. dem Friedensstrafgericht vorgeführt, das ihn unter Auflagen auf freien Fuß setzte.
Die Staatsanwaltschaft Eskişehir legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein. Gegen İ.Y. wurde daraufhin ein auf Inhaftierung gerichteter Haftbefehl erlassen, und er wurde erneut festgenommen.
In einer Erklärung der Staatsanwaltschaft Eskişehir heißt es:
„Im Zusammenhang mit den Vorwürfen, dass die minderjährige Geschädigte N.A. aus dem Stadtteil Seyitgazi in Eskişehir vom Verdächtigen İ.Y. sexuell belästigt und missbraucht wurde, hat unsere Staatsanwaltschaft unverzüglich Ermittlungen aufgenommen und den Verdächtigen İ.Y. festgenommen. Der Verdächtige İ.Y. wurde von unserer Staatsanwaltschaft dem zuständigen Friedensstrafgericht mit dem Antrag auf Untersuchungshaft wegen der im Türkischen Strafgesetzbuch Nr. 5237 geregelten Straftaten ‚Sexuelle Belästigung und Übergriffe gegenüber einem Kind sowie sexueller Missbrauch eines Kindes' vorgeführt; das Friedensstrafgericht hat ihn jedoch unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt."
In der Erklärung wurde ferner darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung zur Freilassung unter Auflagen Einspruch eingelegt habe. Darin heißt es: „Auf den Einspruch hin hat das zuständige Strafgericht erster Instanz die Ausstellung eines Haftbefehls zur Inhaftierung des Verdächtigen İ.Y. angeordnet; der Verdächtige wurde am 11. Januar gemäß diesem Haftbefehl festgenommen. Die Ermittlungen werden in jeder Hinsicht und mit größter Sorgfalt fortgeführt."
Nachrichtenquelle: AA
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