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Skandal-Urteil des Gerichts: Zwei Angeklagte, die eine junge Frau in Beyoğlu angriffen, wurden freigelassen

Zwei Angeklagte, die einen versuchten sexuellen Übergriff auf eine 25-jährige junge Frau in Beyoğlu begangen hatten, wurden zu 9 Jahren bzw. 7 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht fällte jedoch ein skandalöses Urteil und ordnete die Freilassung beider Angeklagter unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Untersuchungshaft an.

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Skandal-Urteil des Gerichts: Zwei Angeklagte, die eine junge Frau in Beyoğlu angriffen, wurden freigelassen

Der Prozess um einen versuchten sexuellen Übergriff auf eine junge Frau, die in Istanbul-Beyoğlu auf der Straße unterwegs war, ist abgeschlossen. Während das Gericht die beiden Angeklagten zu Haftstrafen verurteilte, ordnete es gleichzeitig ihre Freilassung an und begründete dies mit der bereits verbüßten Zeit in Untersuchungshaft.

Der Vorfall ereignete sich am 23. September 2024 in Beyoğlu. Die 25-jährige İremşan A., die auf dem Heimweg war, wurde von den Angeklagten Ömer Konu (27) und Semir Tarhan (31) auf der Straße abgefangen. Die junge Frau wurde zu Boden gebracht, woraufhin die Angeklagten versuchten, sie sexuell zu missbrauchen.

An der letzten Verhandlung vor dem Istanbuler Schwurgericht nahmen die inhaftierten Angeklagten per Videoschalte (SEGBİS) teil. Das Opfer İremşan A. sowie die Anwälte beider Seiten waren im Gerichtssaal anwesend.

Als die Angeklagten zu ihren Schlussworten aufgefordert wurden, beantragten beide einen Freispruch und ihre Freilassung.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten Semir Tarhan wegen „sexuellen Übergriffs in Mittäterschaft“ zu 9 Jahren Haft, wobei auch eine zuvor rechtskräftig gewordene Strafe berücksichtigt wurde.

Der Angeklagte Ömer Konu wurde im Rahmen desselben Tatbestands zu 7 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.

FREILASSUNGSENTSCHEIDUNG

Das Gericht ordnete die Freilassung beider Angeklagter unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Untersuchungshaft an.

Das Gremium erklärte, dass keine zusätzliche Handlung vorliege, die die Bewegungsfreiheit des Opfers vollständig aufgehoben hätte, und entschied daher, dass der Vorfall lediglich den Straftatbestand des „sexuellen Übergriffs“ erfülle. Aus diesem Grund wurden die beiden Angeklagten vom Vorwurf der „Freiheitsberaubung“ freigesprochen, da die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale hierfür nicht erfüllt seien.

WAS WAR PASSIERT?

In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wurde festgehalten, dass die Verdächtigen Ömer Konu und Semir Tarhan der Klägerin İremşan A., die sie zuvor nicht kannten, auf der Straße den Weg versperrten und sie an der Schulter berührten. Obwohl İremşan A. weiterging, um sich zu befreien, drängten die Verdächtigen sie in eine Ecke. Dabei habe Semir Tarhan seine Hand an die Taille der Klägerin gelegt, sie mit seinem Körper berührt, ihr durch die Haare gestrichen und sie nicht losgelassen; schließlich habe er sie zu Boden geworfen und sich auf sie gelegt.

In der Anklageschrift heißt es weiter, dass der andere Verdächtige, Ömer Konu, währenddessen die Umgebung beobachtet habe. Als Passanten auf den Vorfall aufmerksam wurden, griffen sie ein und vertrieben die Verdächtigen.

In der Anklageschrift wurde gefordert, die Verdächtigen Ömer Konu und Semir Tarhan wegen „Freiheitsberaubung“ an einer Person, die sich körperlich oder geistig nicht verteidigen kann, sowie wegen „einfachen sexuellen Übergriffs“ zu jeweils insgesamt 10 Jahren und 6 Monaten bis zu 30 Jahren Haft zu verurteilen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Beyoğlu