So werden PKK-Terroristen den Rahmen-Gesetzentwurf beantragen: Ein bemerkenswertes Detail im Antrag...
Im Rahmen des Gesetzesentwurfs, der für den sogenannten zweiten Öffnungsprozess für eine Türkei ohne Terrorismus vorbereitet und im Parlament verabschiedet wurde, wird berichtet, dass sich PKK-Terroristen, die sich stellen wollen, mit einem Standardantrag bewerben werden und der Text keinen Hinweis auf „effektive Reue“ enthalten wird.
Das Antragsverfahren für PKK-Terroristen, um von dem am 10. August im Parlament verabschiedeten Rahmen-Gesetzentwurf zu profitieren, beginnt sich zu konkretisieren.
Es wird erwartet, dass die Regelung nach der Bestätigung durch den MIT und den Nationalen Sicherheitsrat, dass die Terrororganisation PKK mit all ihren Ablegern und Komponenten die Waffen niedergelegt hat und aufgelöst wurde, im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Im Rahmen des Gesetzes, das für einen Zeitraum von sechs Monaten gelten soll, werden sich PKK-Mitglieder, die sich stellen, mit standardisierten, also einheitlichen Anträgen an die Justizbehörden wenden. Nach Informationen aus Justizkreisen werden diese Anträge keine Reueerklärung enthalten, die den Bestimmungen zur „effektiven Reue“ gemäß Artikel 221/2 des türkischen Strafgesetzbuches ähnelt.
In den vorzubereitenden Anträgen wird gefordert, dass die rechtliche Situation des Antragstellers im Rahmen der neuen Regelung bewertet und sein Fall entsprechend der aktuellen Beweislage endgültig entschieden wird.
Dem Bericht von Nefes zufolge werden die Anträge folgende Formulierung enthalten: "Gemäß dem entsprechenden Artikel des Gesetzes zur Stärkung der nationalen Solidarität und gesellschaftlichen Integration beantrage ich, dass meine rechtliche Situation entsprechend behandelt wird, die notwendigen Prüfungen und Verfahren durchgeführt werden, um von dem Gesetz auf Basis der aktuellen Beweislage zu profitieren, und mein Fall endgültig entschieden wird."
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anträge im Wesentlichen Standarddokumente sein werden; sie werden lediglich persönliche Informationen wie den Vor- und Nachnamen des sich stellenden PKK-Terroristen, den Namen der Mutter und des Vaters, den Geburtsort und das Geburtsjahr sowie die türkische Identitätsnummer enthalten.
Es wird betont, dass sich die neue Praxis von dem „effektiven Reue“-Prozess unterscheiden wird, der während des Öffnungsprozesses im Jahr 2009 für die 30 PKK-Terroristen angewandt wurde, die aus Kandil und Mahmur kamen und sich am Grenzübergang Habur den Sicherheitskräften stellten. Aus diesem Grund wird in den Antragstexten keine Reuebedingung gefordert.
Nachrichtenquelle: 12punto
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