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Staatsanwalt legt Plädoyer im Fall der Medikamentenverwechslung bei Abgeordnetem İsmail Ok vor: Fahrlässige Körperverletzung

Im Prozess um die Verabreichung eines falschen Medikaments an den AKP-Abgeordneten für Balıkesir, İsmail Ok, in Ankara hat der Staatsanwalt sein Plädoyer zur Sache vorgelegt.

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Staatsanwalt legt Plädoyer im Fall der Medikamentenverwechslung bei Abgeordnetem İsmail Ok vor: Fahrlässige Körperverletzung

An der Verhandlung vor dem 36. Schwurgericht in Ankara nahmen der Angeklagte Ali Akçay, seine Anwälte sowie die Verteidiger der weiteren Angeklagten teil. In dem dem Gericht vorliegenden Schlichtungsbericht wurde festgehalten, dass zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden konnte.

In seinem Plädoyer zur Sache erklärte der Staatsanwalt, dass der zum Zeitpunkt des Vorfalls als Abgeordneter der 27. Legislaturperiode amtierende İsmail Ok wegen einer Infektion der oberen Atemwege das private Koru-Krankenhaus in Ankara aufgesucht habe und dort von dem Internisten und Angeklagten Ali Akçay untersucht worden sei.

Im Plädoyer wurde dargelegt, dass Akçay bei der Auswahl des intramuskulär zu verabreichenden Medikaments „Muscoflex“ für den Patienten Ok versehentlich das im System direkt darunter aufgeführte, intravenös anzuwendende Medikament „Muscobloc“ ausgewählt und in das Verordnungssystem eingetragen habe.

„Ok erlitt einen Herzstillstand und wurde durch CPR wiederbelebt“

Es wurde ausgeführt, dass das Medikament „Muscobloc“ nicht zur Behandlung von Infektionen der oberen Atemwege eingesetzt werde, sondern ein Mittel zur Muskelentspannung bei Vollnarkosen und chirurgischen Eingriffen sei, das einen Atem- und Herzstillstand verursachen könne. Nachdem İsmail Ok zur Verabreichung des Medikaments in die Notaufnahme geschickt worden war, sei ihm das Mittel auf Anweisung der Notfallsanitäterin Şevval Öcal von einer Krankenschwester intravenös verabreicht worden.

Im Anschluss daran habe Ok einen Herzstillstand erlitten, sei durch eine Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR) reanimiert worden und habe danach auf die Intensivstation verlegt werden müssen. In dem Plädoyer wurde bewertet, dass die Handlung von Akçay nicht den Tatbestand des „versuchten vorsätzlichen Tötungsdelikts“ erfülle, sondern den der „fahrlässigen Körperverletzung unter Gefährdung des Lebens einer Person“.

Hinsichtlich des mitangeklagten Krankenhausdirektors Mehmet Avcıküçük beantragte der Staatsanwalt einen Freispruch, da keine Beweise dafür vorlägen, dass dieser mit der Absicht gehandelt habe, Beweismittel zu vernichten.

Das Gericht ordnete in seinem Zwischenbeschluss die Fortsetzung der bereits bestehenden Ausreisesperre für den Angeklagten Ali Akçay an und gewährte den Parteien eine Frist zur Vorbereitung ihrer schriftlichen Stellungnahmen. Die Verhandlung wurde auf den 24. September vertagt.


Nachrichtenquelle: 12punto

Ankara Strafrecht Freispruch Krankenhaus İsmail Ok