Stellungnahme der Provinzverwaltung Düzce zum YRP-Bürgermeisterkandidaten Davut Güloğlu
Die Provinzverwaltung Düzce hat eine Pressemitteilung zu der Behauptung des Yeniden-Refah-Partisi-Bürgermeisterkandidaten für Düzce, Davut Güloğlu, veröffentlicht, wonach "Polizei zu seinem Haus geschickt" worden sei.
In der Erklärung der Provinzverwaltung wurde mitgeteilt, dass eine Untersuchung zu den Äußerungen Güloğlus eingeleitet wurde, die er in einem am 6. März in sozialen Medien verbreiteten Video getätigt hatte, in dem er behauptete, die Polizei sei zu seinem Haus geschickt worden.
Als Ergebnis der Untersuchung zu diesem Thema wurde erklärt, dass gemäß der Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft Mardin vom 6. Februar der Befehl erteilt wurde, am 7. Februar an den Adressen der Betrugsverdächtigen M.M., M.B.M. und B.M. im Stadtviertel Orhangazi eine Durchsuchung durchzuführen. Es wurde mitgeteilt, dass "aufgrund der Anweisung bei der Recherche im Adressregistrierungssystem (MERNİS) die Information vorlag, dass die verdächtigen Personen unter den angegebenen Adressen gemeldet sind, woraufhin man sich am selben Tag um 11.00 Uhr mit ausreichend Personal und dem Stadtviertelvorsteher zu den Adressen begab".
In der Erklärung, in der betont wurde, dass an der betreffenden Adresse eine Durchsuchung durchgeführt wurde, hieß es weiter:
"Es wurde festgestellt, dass es sich bei den zu durchsuchenden Adressen um nebeneinander liegende Villen im selben Garten handelt, dass das Haus, in dem M.M. wohnen sollte, leer stand, dass man sich mit vier Polizeibeamten und dem Stadtviertelvorsteher zu der Adresse begab, an der M.B.M. und B.M. wohnen sollten, und an die Tür klopfte. Herr Davut Güloğlu öffnete die Tür und erklärte, dass dieser Wohnsitz vor etwa drei Wochen von S.A. über einen Immobilienmakler von dem Eigentümer B.M. (dem Verdächtigen) gemietet wurde und er selbst dort wohne. Nachdem dies dem diensthabenden Staatsanwalt mitgeteilt wurde und klar war, dass sich die verdächtigen Personen nicht an der Adresse aufhielten, wurde gemäß der Anweisung der Staatsanwaltschaft keine Durchsuchung durchgeführt, der Vorfall wurde protokolliert und die Einsatzkräfte verließen den Ort."
In der Erklärung wurde zudem betont: "Darüber hinaus wurde festgestellt, dass unsere heldenhaften Polizeikräfte, die kein anderes Ziel verfolgen, als die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben zu erfüllen, dem Betroffenen den Sachverhalt zum Zeitpunkt des Geschehens in allen Einzelheiten erläutert haben."
Nachrichtenquelle: AA
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