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Stellungnahme der Stadtverwaltung Istanbul zum Belgrader Wald: Unser Kampf geht weiter

Die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) setzt ihren juristischen Kampf bezüglich der Räumungsmaßnahmen im Belgrader Wald fort. Bereits am Morgen rückten Bereitschaftspolizeieinheiten in den Wald ein, um die Räumung einzuleiten, während Schilder der İBB entfernt wurden.

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Stellungnahme der Stadtverwaltung Istanbul zum Belgrader Wald: Unser Kampf geht weiter

Bereits am frühen Morgen rückten Bereitschaftspolizeieinheiten in den Belgrader Wald ein, um die Räumung einzuleiten, nachdem der Betriebsvertrag der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) ausgelaufen war, das juristische Verfahren jedoch noch andauert. Schilder der İBB wurden entfernt.

In einer diesbezüglichen Stellungnahme der İBB hieß es: "Die Betriebsgenehmigung für den Belgrader Wald wurde der İBB nach Jahren entzogen. Der Antrag der İBB auf eine 49-jährige Pachtverlängerung vor Ablauf des Vertrags wurde abgelehnt. Obwohl die Bestimmungen des 127 Artikel umfassenden Mietvertrags zwischen der 1. Regionaldirektion für Naturschutz und Nationalparks des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft und der Immobilienabteilung der İBB vollständig erfüllt wurden, wurde der Vertrag nicht verlängert."

'NEUVERPACHTUNG AN DIE İBB GEFORDERT'

In der Erklärung wurde weiter ausgeführt:

"Die 1. Regionaldirektion des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft antwortete auf den Antrag der İBB zusammenfassend wie folgt: Es sei zwar angemessen, dass die İBB den Betrieb der Naturparks und Eingangstore bis zur Ausschreibung und Übergabe der Flächen fortführe, jedoch sei der Antrag auf eine erneute Übertragung des Betriebsrechts an die İBB nicht genehmigungsfähig. Nach der Ablehnung des Antrags ohne Begründung berief sich die İBB auf den vorläufigen Artikel 2 der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über Waldparks mit dem Titel 'Erneute Verpachtung an den ehemaligen Betreiber'. Dieser besagt: 'Sofern nach Ablauf der Vertragslaufzeit für Waldparks, deren Betriebsrecht gemäß Gesetz Nr. 2886 verpachtet wurde, ein Antrag auf Neuverpachtung desselben Ortes durch den ehemaligen Betreiber gestellt wird, kann der Waldpark unter der Bedingung, dass durch eine Kommission festgestellt wurde, dass der Betreiber seinen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, mit Zustimmung des Ministeriums und auf Vorschlag der Generaldirektion im Verhandlungsverfahren erneut an den ehemaligen Betreiber verpachtet werden. Die Gesamtlaufzeit des Vertrags, einschließlich der vorherigen Vertragslaufzeit, darf zwanzig Jahre nicht überschreiten.' Unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses erneuerte die İBB ihren Antrag auf dieser Grundlage.

In dem Antrag wurde gefordert, dass die Betriebsrechte für die Naturparks Bentler, Neşetsuyu und Kömürcübent sowie die Eingangstore des Belgrader Waldes, die im Zuständigkeitsbereich der Regionaldirektion Istanbul liegen, gemäß der Verordnung über Waldparks ohne öffentliche Ausschreibung nach Gesetz Nr. 2886 erneut an die İBB verpachtet werden. Auf dieses Schreiben der İBB teilte die 1. Regionaldirektion des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft mit, dass keine Ausschreibung erfolgen werde, man den Betrieb selbst übernehmen werde und forderte die Räumung."

'ZUNÄCHST AUFSCHUB DER VOLLSTRECKUNG, DANN ABLEHNUNG'

In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass die İBB den Rechtsweg beschritten habe, hieß es: "Das 13. Verwaltungsgericht Istanbul, das den Fall prüfte, gab dem Einspruch der İBB statt und ordnete am 29. November 2024 den Aufschub der Vollstreckung an. In seiner Entscheidung vom 12. Dezember 2024 lehnte dasselbe Gericht den Antrag auf Aufschub der Vollstreckung jedoch ab. Aufgrund des Räumungsschreibens des Bezirksamtes Sarıyer wurden die betreffenden Flächen geräumt. Die İBB setzt ihren Rechtsstreit bezüglich des Belgrader Waldes fort. Das Verfahren bezüglich der Räumungsentscheidung, die trotz laufenden Rechtswegs vollstreckt wurde, wird vor dem 10. Verwaltungsgericht fortgesetzt. Im laufenden juristischen Prozess hat das Gericht Informationen und Dokumente vom zuständigen Bezirksamt angefordert und eine Frist von 5 Tagen gesetzt."


Nachrichtenquelle: 12punto

IBB Belgrad Belgrader Wald