Stellungnahme der Türkiye İş Bankası zu Treuhänder-Gerüchten: 'Es entspricht der Billigkeit'
Die Türkiye İş Bankası hat eine Erklärung zu den in einigen Nachrichtenportalen verbreiteten Gerüchten über eine mögliche Bestellung eines Treuhänders für die Bank abgegeben.
In der von der Bank veröffentlichten Erklärung heißt es: "Den in den sozialen Medien verbreiteten spekulativen, unwahren Behauptungen und Anschuldigungen, die darauf abzielen, den Ruf und das Ansehen unserer Bank zu schädigen sowie die Entscheidungen und das Verhalten von Investoren zu beeinflussen, und die zudem nach den Kapitalmarkt- und Bankenvorschriften strafbar sind, sollte kein Glauben geschenkt werden."
Die schriftliche Erklärung der İş Bankası lautet wie folgt:
"Aufgrund von Behauptungen und Äußerungen, die den materiellen und rechtlichen Tatsachen widersprechen – wonach das Testament des großen Atatürk durch die Gründer-Genussrechte unserer Bank verletzt worden sei, die testamentarisch begünstigten Institutionen vorsätzlich geschädigt worden seien und unsere Bank rechtswidrig gehandelt habe –, wurde es für angemessen erachtet, diese Pressemitteilung zur korrekten Information unserer Aktionäre, Kunden sowie in- und ausländischen Investoren zu veröffentlichen.
Die in Artikel 22 der Satzung unserer Bank geregelten Gründer-Genussrechte haben rechtlich nicht den Charakter von Aktien, sondern den von Genussrechten. Gründer-Genussrechte repräsentieren rechtlich keinen Anteil am Kapital, gewähren ihrem Inhaber keine Mitgliedschaftsrechte wie das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder Stimmrechte, sondern bieten lediglich vermögensrechtliche Ansprüche.
Tatsächlich besagt der genannte Artikel unserer Satzung, dass für jeweils 100 bei der Gründung ausgegebene Aktien ein Gründer-Genussrecht gewährt wird. Derselbe Artikel regelt auch, dass dieses Recht bis zu einem Kapital von vier Millionen bestand und bei einer darüber hinausgehenden Kapitalerhöhung keine weiteren Gründer-Genussrechte ausgegeben werden; seit Erreichen dieses Kapitalbetrags im Jahr 1927 wurden keine Gründer-Genussrechte mehr ausgegeben.
Mit dem Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung unserer Bank vom 31.05.1991 wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung der Höchstgerichte eine Änderung von Artikel 58 unserer Satzung vorgenommen, wodurch die an die Inhaber von Gründer-Genussrechten auszuschüttenden Dividenden auf den 'Teil des eingezahlten Kapitals von 250.000 TL' begrenzt wurden. Diese Satzungsänderung wurde registriert und ist somit für unsere Bank rechtlich bindend. Daher wurden die seit diesem Datum erfolgten Gewinnausschüttungen unter Berücksichtigung dieser registrierten Satzungsänderung sowie unter Kenntnis und Aufsicht der für unsere Bank zuständigen gesetzlichen Behörden durchgeführt.
Darüber hinaus ist es ein der Billigkeit entsprechender Vorgang, dass die Inhaber von Gründer-Genussrechten keine Dividenden aus dem erhöhten Kapital erhalten, da sie sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligt haben.
'VOR GERICHT GEBRACHT'
Mehr als 30 Jahre nach der Hauptversammlung unserer Bank von 1991 und der Satzungsänderung haben einige Personen, die vermutlich konzertiert handeln und die Gründer-Genussrechte erworben haben, während sie sich der Art dieser Rechte und des Umfangs der damit verbundenen Ansprüche bewusst waren, spekulative Behauptungen und Einwände gegen den genannten Satzungsartikel zur Gewinnausschüttung und dessen Anwendung vorgebracht. Diese spekulativen Behauptungen und Einwände wurden von diesen Personen durch unbegründete Klagen vor Gericht gebracht.
Die Kläger, die vermutlich konzertiert handeln, haben in dem Bestreben, aus den erworbenen Gründer-Genussrechten Profit zu schlagen, die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen und Anhänger zu gewinnen, irreführende Behauptungen und unberechtigte Anschuldigungen gegen das Testament von Gazi Mustafa Kemal Atatürk erhoben, die keinerlei materielle und/oder rechtliche Grundlage haben. Sie haben zahlreiche Zivilklagen mit nahezu identischen Petitionen und Forderungen eingereicht sowie Strafanzeigen erstattet.
In den noch laufenden Gerichtsverfahren waren bisher alle ergangenen Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Verfahrens- und materiellen Recht zu Gunsten unserer Bank; der Abschluss der rechtlichen Prozesse wird abgewartet.
'GEMÄSS ATATÜRKS TESTAMENT...'
Wie bekannt ist, wird gemäß dem Testament des großen Atatürk, der auch der Gründer unserer Bank ist, die gesamte auf die Atatürk-Aktien entfallende Dividende von unserer Bank vollständig und fristgerecht an die Türkische Sprachgesellschaft (Türk Dil Kurumu) und die Türkische Historische Gesellschaft (Türk Tarih Kurumu) ausgezahlt. Alle Transaktionen unserer Bank in diesem Prozess erfolgen unter Kenntnis und Aufsicht der zuständigen Behörden. Ebenso wurden die von denselben Personen gegen unsere Bank vor den Friedensgerichten eingereichten Klagen mit der Behauptung, das Testament sei verletzt worden, rechtskräftig abgewiesen.
In diesem Sinne sollte den in den sozialen Medien verbreiteten spekulativen, unwahren Behauptungen und Anschuldigungen, die darauf abzielen, den Ruf und das Ansehen unserer Bank zu schädigen sowie die Entscheidungen und das Verhalten von Investoren zu beeinflussen, und die zudem nach den Kapitalmarkt- und Bankenvorschriften strafbar sind, kein Glauben geschenkt werden.
'WIR WERDEN RECHTLICHE SCHRITTE EINLEITEN'
Unsere Bank ist eine traditionsreiche Institution, die ihre Tätigkeiten im Einklang mit dem Gesetz, den Rechtsvorschriften, der Moral und ethischen Werten ausübt. Wir möchten die Öffentlichkeit darüber informieren, dass solchen Nachrichten, Behauptungen und Kommentaren kein Glauben geschenkt werden sollte und dass unsere Bank gegen alle Beteiligten, die falsche, unrichtige oder irreführende Informationen verbreiten, Gerüchte in die Welt setzen, Kommentare abgeben oder diese verbreiten, rechtliche Schritte einleiten wird.
Mit freundlichen Grüßen"
Nachrichtenquelle: 12punto
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