Stellungnahme des Außenministeriums zu 'Rümeysa Öztürk'
In einer Erklärung des Außenministeriums heißt es: „Die Entwicklungen bezüglich unserer Bürgerin Rümeysa Öztürk werden seit dem ersten Tag genau verfolgt. Unsere Bürgerin ist eine der Symbolfiguren eines rechtlichen Prozesses, der sich aus Entwicklungen in der Innenpolitik der USA ergeben hat und Tausende ausländische Studierende betrifft. Der Prozess zu diesem Thema wird im Einklang mit den Präferenzen unserer Bürgerin und ihrer Familie sowie unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte geführt.“
Das Außenministerium hat eine schriftliche Erklärung zu der in den Vereinigten Staaten (USA) in Gewahrsam genommenen Rumeysa Öztürk abgegeben.
In der Erklärung heißt es: „Die Entwicklungen bezüglich unserer Bürgerin Rümeysa Öztürk werden seit dem ersten Tag genau verfolgt. Unsere Bürgerin ist eine der Symbolfiguren eines rechtlichen Prozesses, der sich aus Entwicklungen in der Innenpolitik der USA ergeben hat und Tausende ausländische Studierende betrifft.
Der Prozess zu diesem Thema wird im Einklang mit den Präferenzen unserer Bürgerin und ihrer Familie sowie unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte geführt.
Andererseits wurde Frau Öztürk von Anfang an die konsularische Unterstützung zuteil, die allen unseren im Ausland in Not geratenen Bürgern angeboten wird. Unser Generalkonsul in Houston hat unsere Bürgerin mehrfach im Bundesstaat Louisiana besucht, und unser Generalkonsul in Boston hat ein Online-Gespräch mit Frau Öztürk geführt.“
In der Erklärung, in der mitgeteilt wurde, dass gegen Rumeysa Öztürk in den USA zwei Gerichtsverfahren laufen, heißt es weiter: „Im Gegensatz zu den Behauptungen in einigen Erklärungen, die darauf abzielen, die Öffentlichkeit vorsätzlich in die Irre zu führen und die Situation unserer Bürgerin für politische Zwecke zu instrumentalisieren, gibt es zwei Gerichtsverfahren gegen Frau Öztürk. Das erste Gerichtsverfahren gegen unsere Bürgerin ist das laufende Einwanderungsverfahren in Louisiana. In der Anhörung vom 16. April, die von unserem Generalkonsulat in Houston verfolgt wurde, wird die Rechtmäßigkeit der Annullierung des Visums unserer Bürgerin durch die US-Behörden erörtert. Die Entscheidung in dieser Angelegenheit wird voraussichtlich am 1. Mai bekannt gegeben. Der Antrag von Frau Öztürk auf Freilassung gegen Kaution bis zu diesem Datum wurde vom Gericht abgelehnt.“
In der Erklärung, in der zum Ausdruck gebracht wurde, dass beide Gerichtsverfahren unter Nutzung aller Möglichkeiten des Außenministeriums genau verfolgt werden und die notwendige Unterstützung geleistet wird, heißt es: „Der zweite Prozess betrifft den Einspruch gegen die Inhaftierung von Frau Öztürk.
Das Gericht im Bundesstaat Vermont, das sich mit dem Thema befasst, hat in der Anhörung vom 14. April, die von unserem Generalkonsulat in Boston verfolgt wurde, am 18. April eine Entscheidung getroffen.
Das Gericht entschied, dass die Zuständigkeit für die Prüfung des Einspruchs beim Bundesstaat Vermont liegt, und ordnete die Verlegung von Frau Öztürk nach Vermont bis zum 1. Mai an. Der Antrag unserer Bürgerin auf Freilassung gegen Kaution soll von diesem Gericht am 9. Mai behandelt werden.
Beide rechtlichen Prozesse werden auch weiterhin unter Nutzung aller Möglichkeiten unseres Ministeriums genau verfolgt und die notwendige Unterstützung wird bereitgestellt.“
Nachrichtenquelle: İHA
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