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Stellungnahme der Generaldirektion für Strafvollzug des Justizministeriums zur Freilassung von Dilruba K.: Behauptungen sind unzutreffend

Die Generaldirektion für Strafvollzug des Justizministeriums hat erklärt, dass die Behauptungen, Dilruba K. sei bei ihrer Freilassung nicht ihrer Familie gemeldet worden und mitten in der Nacht aus dem Gefängnis entlassen worden, nicht der Wahrheit entsprechen. Das Ministerium betonte, dass alle Entlassungsverfahren gemäß den offiziellen Vorschriften durchgeführt wurden.

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Stellungnahme der Generaldirektion für Strafvollzug des Justizministeriums zur Freilassung von Dilruba K.: Behauptungen sind unzutreffend

Die Generaldirektion für Strafvollzug des Justizministeriums hat auf die in den Medien und sozialen Netzwerken verbreiteten Behauptungen bezüglich des Freilassungsprozesses von Dilruba Kayserilioğlu reagiert, die im geschlossenen Frauengefängnis von Izmir inhaftiert war.

Das Ministerium stellte klar, dass die Behauptungen, Kayserilioğlu sei ihrer Familie nicht gemeldet worden und mitten in der Nacht aus dem Gefängnis entlassen worden, nicht den Tatsachen entsprechen.

In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass die vom 4. Schwurgericht Izmir am 29. August 2024 erlassene Freilassungsentscheidung am selben Tag um 17.13 Uhr im Portal der Strafvollzugsanstalt einging und die Entlassungsverfahren umgehend eingeleitet wurden. Es wurde die Information gegeben, dass Kayserilioğlu gegen 20.00 Uhr entlassen wurde.

Das Ministerium betonte zudem, dass Kayserilioğlu während des Freilassungsprozesses gegenüber dem Anstaltspersonal keinen Wunsch geäußert habe, ihre Familie, ihren Anwalt oder Bekannte zu benachrichtigen, und dass ihr ihre persönlichen Gegenstände sowie ihr Geld vollständig ausgehändigt wurden. In der Erklärung hieß es: "Bei der Freilassung der Inhaftierten wurden die offiziellen Verfahren vollständig angewandt; es liegt weder eine Nachlässigkeit noch ein Mangel vor."

Das Justizministerium erklärte, dass trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung Inhaftierten ohne finanzielle Mittel oder mit Transportproblemen die notwendige Unterstützung gewährt werde, und teilte mit, dass Kayserilioğlu von der Gendarmerie mit einem Fahrzeug bis zum Haupttor des Campus begleitet wurde.

Es wurde darauf hingewiesen, dass vor dem Campus ständig öffentliche Verkehrsmittel in das Stadtzentrum von Aliağa zur Verfügung stehen, weshalb Kayserilioğlu keine Transportprobleme gehabt habe.

 


Nachrichtenquelle: 12punto

Justizministerium 4. Schwurgericht Izmir