Strafmaß für Vater gefordert, der seine Tochter trat und die Treppe hinunterstieß: Seine Verteidigung ist unfassbar
Gegen den Vater Turgay T. wurde eine Anklageschrift mit einer Forderung von bis zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft erstellt. Ihm wird vorgeworfen, seine 3-jährige Tochter M.T. in Eyüpsultan vor einem Wohngebäude mit dem Fuß getreten und die Treppe hinuntergestoßen zu haben, wodurch sie ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Die Ermittlungen gegen den tatverdächtigen Vater Turgay T., der am 3. Juni 2025 in Eyüpsultan seine 3-jährige Tochter M.T. auf der Treppe vor einem Wohngebäude mit dem Fuß getreten und die Treppe hinuntergestoßen haben soll, was zu ihrer Einlieferung ins Krankenhaus führte, wurden abgeschlossen. In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift wird die 3-jährige M.T. als 'Opfer', die Mutter Aycan T. als 'Nebenklägerin' und der Vater Turgay T. als 'Beschuldigter' geführt.
ANZEIGEN ZUM GLEICHEN VORFALL EINGEGANGEN
In der Anklageschrift wird erläutert, dass zwei Wochen nach dem Vorfall, am 18. Juni, eine Anzeige gegen den Beschuldigten Turgay T. einging, in der behauptet wurde, er habe seine Tochter M.T. misshandelt, sie getreten und die Treppe hinuntergestoßen, was auch auf Kameraaufzeichnungen zu sehen sei; daraufhin seien die Ermittlungen eingeleitet worden. In der Anklageschrift wurde vermerkt, dass auch über die Hotline ALO 183, das Kommunikationszentrum CİMER sowie über soziale Medien Anzeigen von Bürgern zu demselben Vorfall eingegangen seien.
NEIGUNG ZUR STRAFTÄT FESTGESTELLT
In der Anklageschrift, in der darauf hingewiesen wird, dass die Aussage des Opfers M.T. aufgrund ihres Alters nicht eingeholt wurde, wurde mitgeteilt, dass der Beschuldigte Turgay T. Vorstrafen wegen mehrerer Delikte aufweise und daher eine Neigung zur Begehung von Straftaten festgestellt worden sei. Zudem wurde festgehalten, dass aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Anzeige keine Spuren von Misshandlungen am Körper des Opfers mehr feststellbar waren.
UNFASSBARE VERTEIDIGUNG: "MEIN ZIEL WAR ES, DAS KIND ZU SCHÜTZEN"
In der Anklageschrift, die auch die Aussage des Beschuldigten Turgay T. enthält, wird festgehalten, dass er am Tag des Vorfalls mit seiner Mutter und seiner Tochter vor den Aufzug gekommen sei. Seine Tochter habe begonnen, auf die Klingeln der Wohnungen zu drücken. Er habe sie gewarnt, dies zu unterlassen, da er Angst gehabt habe, weil die Klingeln wegen Renovierungsarbeiten offenlagen und die Kabel herausragten und mit Klebeband versehen waren. Er habe sie von den Kabeln weggezogen. Als seine Tochter erneut zu den Kabeln gegangen sei, habe er sie warnen und mit dem Fuß von dort wegdrängen wollen, wobei sie einige Stufen die Treppe hinuntergefallen sei. Er habe das Kind nicht misshandelt, bereue den Vorfall und sein Ziel sei es gewesen, sein Kind zu schützen. In der Anklageschrift wird weiter ausgeführt, dass die Mutter Aycan T. in ihrer Aussage ähnliche Angaben wie der Beschuldigte machte, jedoch nach persönlicher Sichtung der Kameraaufzeichnungen des Vorfalls bewertet wurde, dass die Verteidigung des Beschuldigten lediglich dazu diene, sich der Strafe zu entziehen, und dass Turgay T. seine 3-jährige Tochter tatsächlich mit dem Fuß getreten und durch das Hinunterstoßen von der Treppe verletzt habe.
HAFTFORDERUNG
In der Anklageschrift wird für den Beschuldigten Turgay T. wegen des Tatbestands der 'einfachen Körperverletzung an einem Abkömmling, der sich körperlich oder geistig nicht selbst verteidigen kann' eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat bis zu 2 Jahren und 3 Monaten gefordert. Der Prozess gegen den Beschuldigten beginnt in den kommenden Tagen vor dem Istanbuler Amtsgericht für Strafsachen (Asliye Ceza Mahkemesi).
Nachrichtenquelle: İHA
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