Tag der Urteilsverkündung im Fall Mattia Ahmet Minguzzi
Der Prozess um den 14-jährigen Mattia Ahmet Minguzzi, der auf einem Markt in Kadıköy beim Kauf von Skateboard-Zubehör erstochen wurde, neigt sich dem Ende zu. Die Staatsanwaltschaft forderte für zwei Angeklagte wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes“ jeweils bis zu 24 Jahre Haft, für zwei weitere Angeklagte wegen „Beihilfe“ jeweils bis zu 20 Jahre Haft.
Der Vorfall, der in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen sorgte, ereignete sich am 24. Januar 2025 auf dem historischen Salı-Markt in Kadıköy. Der 14-jährige Mattia Ahmet Minguzzi, Sohn des italienischen Kochs Andrea Minguzzi und der Cellistin Yasemin Akıncılar, war mit Freunden auf den Markt gegangen, um Skateboard-Zubehör zu kaufen.
Laut der Anklageschrift und den Aussagen von Augenzeugen kam es während des Aufenthalts von Minguzzi und seinen Freunden zu einem Wortwechsel mit zwei Jugendlichen namens U.B. (15) und B.B. (15). Im Anschluss daran soll B.B. Minguzzi geschubst und so den Streit begonnen haben, bevor er mit einem Messer, das er von einem Stand genommen hatte, angriff und Minguzzi an verschiedenen Körperstellen verletzte.
Währenddessen soll U.B. auf den am Boden liegenden Minguzzi eingetreten haben. Nachdem Passanten eingegriffen hatten, flohen die Tatverdächtigen vom Tatort. Der schwer verletzte Jugendliche verlor nach einem 17-tägigen Überlebenskampf am 9. Februar sein Leben.
ANKLAGESCHRIFT UND GERICHTLICHE FESTSTELLUNGEN
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Anadolu erstellten Anklageschrift wurde auch der Autopsiebericht der Rechtsmedizin zitiert. Dem Bericht zufolge wurden an Minguzzis Körper drei Schnittwunden und eine Stichwunde festgestellt; die Todesursache sei eine durch den Messerangriff verursachte Verletzung innerer Organe gewesen.
Gegen B.B. und U.B., die nach dem Vorfall festgenommen und inhaftiert wurden, wurde wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes“ eine Haftstrafe von 18 bis 24 Jahren gefordert.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde gegen die weiteren jugendlichen Angeklagten M.A.D. und A.Ö., die am Tattag gemeinsam mit den beiden Haupttätern gehandelt hatten, eine zusätzliche Anklageschrift wegen „Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung eines Kindes“ mit einer Strafmaßforderung von 15 bis 20 Jahren eingereicht. Durch die Zusammenlegung beider Akten stieg die Zahl der inhaftierten Angeklagten in dem Prozess auf vier.
GERICHTSVERFAHREN UND PLÄDOYER DER STAATSANWALTSCHAFT
In den vorangegangenen Verhandlungen vor dem 2. Schwurgericht für Kinder in Anadolu wurden die Angeklagten erstmals dem Richter vorgeführt und ihre Verteidigung aufgenommen.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer zur Sache die Bestrafung der Angeklagten B.B. und U.B. wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes“ und der anderen beiden Angeklagten wegen „Beihilfe“.
Das Gericht hatte im fünften Verhandlungstermin die Fortdauer der Untersuchungshaft für die Angeklagten beschlossen und die Verhandlung zur Urteilsverkündung auf den 21. Oktober vertagt.
TAG DER URTEILSVERKÜNDUNG ERWARTET
Es wird erwartet, dass das Gericht in der heutigen Verhandlung sein endgültiges Urteil im Einklang mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft verkündet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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