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TBB fordert Ermittlungen gegen Mitglieder des Kassationshofs und des 13. Schwurgerichts

Die Türkische Anwaltskammer (TBB) hat einen Antrag auf Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen das Gremium des 13. Istanbuler Schwurgerichts sowie gegen die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs gestellt, da diese die Entscheidung über die Grundrechtsverletzung im Fall des inhaftierten TİP-Abgeordneten für Hatay, Şerafettin Can Atalay, nicht umgesetzt haben.

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TBB fordert Ermittlungen gegen Mitglieder des Kassationshofs und des 13. Schwurgerichts

Die Türkische Anwaltskammer (TBB) hat einen Antrag auf Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen das Gremium des 13. Istanbuler Schwurgerichts sowie gegen die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs gestellt, da diese die Entscheidung über die Grundrechtsverletzung im Fall des inhaftierten Abgeordneten der Arbeiterpartei der Türkei, Şerafettin Can Atalay, nicht umgesetzt haben.

In einer Erklärung der TBB hieß es: "Nach der zweiten Entscheidung über eine Grundrechtsverletzung bezüglich der Individualbeschwerde des zum Abgeordneten für Hatay gewählten Şerafettin Can Atalay wurde beim Generaldirektorat für Strafangelegenheiten des Justizministeriums beantragt, ein Strafverfahren gegen das Gremium des 13. Istanbuler Schwurgerichts einzuleiten, das die Entscheidung nicht umgesetzt hat. Der Antrag erfolgte unmittelbar nach der Urteilsverkündung am 29.12.2023 wegen Verstößen gegen die Artikel 109 (Freiheitsberaubung), 257 (Amtsmissbrauch) und 309 (Verfassungsbruch) des türkischen Strafgesetzbuches."

In der Erklärung wurde zudem mitgeteilt: "Ebenso wurde nach der zweiten Entscheidung der 3. Strafkammer des Kassationshofs zur Individualbeschwerde von Şerafettin Can Atalay beim Ersten Präsidenten des Kassationshofs, zur Vorlage an das Erste Präsidium des Kassationshofs, beantragt, ein Strafverfahren gegen den Vorsitzenden und die Mitglieder der 3. Strafkammer des Kassationshofs einzuleiten. Dies geschah wegen Verstößen gegen die Artikel 109 (Freiheitsberaubung), 257 (Amtsmissbrauch), 301 (Herabwürdigung der türkischen Nation, des Staates der Republik Türkei sowie der staatlichen Institutionen und Organe) und 309 (Verfassungsbruch) des türkischen Strafgesetzbuches, mit dem Ziel, die Ermittlungen effektiv und wirksam zu führen und die Erhebung einer öffentlichen Klage gegen sie zu erwirken."


Nachrichtenquelle: 12punto

13. Schwurgericht Justizministerium Can Atalay Individualbeschwerde TBB Erinç Sağkan