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TGC: 'Berichterstattung ist kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz'

Der Türkische Journalistenverband (TGC) hat eine Erklärung zur Verhaftung von sieben Journalisten veröffentlicht, die über die Proteste gegen die Inhaftierung von Ekrem İmamoğlu berichtet hatten. In der Erklärung des TGC heißt es: „Berichterstattung ist kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Lassen Sie unsere Kollegen frei.“

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TGC: 'Berichterstattung ist kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz'

Im Zuge der Proteste gegen die Inhaftierung des Bürgermeisters der Stadt Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, und seiner Mitarbeiter wurden zahlreiche Personen, darunter auch Journalisten, festgenommen.

Die Verhaftung des AFP-Reporters Yasin Akgül, des NOW-Haber-Reporters Ali Onur Tosun, des Fotojournalisten Bülent Kılıç, der Reporterin Zeynep Kuray, des İBB-Fotojournalisten Kurtuluş Arı, des Fotojournalisten der Stadtverwaltung Bakırköy, Gökhan Kam, und des Reporters Hayri Tunç, die lediglich ihrer journalistischen Arbeit nachgingen, stieß beim Türkischen Journalistenverband (TGC) auf scharfe Kritik.

In der Erklärung des TGC heißt es: „Es ist inakzeptabel, dass Journalisten für ihre Berichterstattung kriminalisiert, mit Haftstrafen eingeschüchtert oder von Sicherheitskräften misshandelt werden. Journalisten dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Aufgaben auf Grundlage der Verfassung und des Pressegesetzes erfüllen.“

Der vollständige Wortlaut der TGC-Erklärung lautet wie folgt:

„Die Berichterstattung über die Proteste in Saraçhane ist eine journalistische Tätigkeit. Die sieben Journalisten, die bei der Verfolgung der Proteste festgenommen wurden, die nach der Inhaftierung von Ekrem İmamoğlu begannen, wurden am Dienstag, dem 25. März 2025, zunächst unter Auflagen freigelassen und anschließend inhaftiert. Es ist inakzeptabel, dass Journalisten für ihre Berichterstattung kriminalisiert, mit Haftstrafen eingeschüchtert oder von Sicherheitskräften misshandelt werden.

Der AFP-Reporter Yasin Akgül, der NOW-Haber-Reporter Ali Onur Tosun, der Fotojournalist Bülent Kılıç, die Reporterin Zeynep Kuray, der İBB-Fotojournalist Kurtuluş Arı, der Fotojournalist der Stadtverwaltung Bakırköy Gökhan Kam und der Reporter Hayri Tunç wurden aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit inhaftiert.

Journalisten festzunehmen oder zu inhaftieren bedeutet, die Gesellschaft unter Überwachung zu stellen. ‚Pressefreiheit ist kein Privileg, das dem Journalisten persönlich gewährt wird.‘ Die dem Journalisten gewährte Garantie ist die Garantie für das Recht der Öffentlichkeit auf Information. Der Journalist fungiert als Wächter der Öffentlichkeit. Ob Sie es wollen oder nicht, er wird die Ereignisse beobachten, recherchieren, bewerten und all dies natürlich mit der Öffentlichkeit teilen. Dies ist zugleich die Verantwortung des Journalisten.

'EIN VERSTOSS GEGEN DIE PRESSEFREIHEIT'

Unsere Kollegen, die ihrer journalistischen Pflicht nachkommen, sind vor Ort, wo die Demonstrationen stattfinden, um über die Ereignisse zu berichten. Es gibt keinen vernünftigen oder rechtfertigenden Grund, unsere Kollegen an der Ausübung ihrer Arbeit zu hindern.

Der Schutz der Menschenwürde ist ein Grundpfeiler unserer Verfassung. Unsere Kollegen waren bei ihrer journalistischen Arbeit ungerechter und schlechter Behandlung durch Beamte ausgesetzt. Mit diesen Handlungen haben die Beamten gegen die Bestimmung der Verfassung verstoßen, die besagt, dass ‚niemand gefoltert oder misshandelt werden darf und niemand einer Strafe oder Behandlung unterzogen werden darf, die mit der Menschenwürde unvereinbar ist‘.

Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass die gesamte Behandlung der Journalisten in diesem Prozess gleichzeitig einen Verstoß gegen die in Artikel 26 der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit und die in Artikel 28 geschützte Pressefreiheit darstellt.

Wenn ein Bericht im öffentlichen Interesse liegt, aktuell ist, der sichtbaren Wahrheit entspricht und unter Berücksichtigung der journalistischen Ethik verfasst wurde, gilt er ungeachtet seiner Folgen als rechtmäßig.

'EIN SCHWARZER FLECK IN DER PRESSEGESCHICHTE'

Journalisten dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Aufgaben auf Grundlage der Verfassung und des Pressegesetzes erfüllen.

Artikel 26 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 besagt: ‚Wer sein Recht ausübt, darf nicht bestraft werden.‘ Gemäß der Erklärung über Rechte und Pflichten der türkischen Journalisten ist der Journalist in erster Linie der Öffentlichkeit und der Wahrheit verpflichtet.

Damit wir ein demokratisches Land sein können, ist der freie Informationsfluss unerlässlich. Die Begründung ‚Verstoß gegen das Versammlungsgesetz‘, die zur Inhaftierung unserer sieben Kollegen führte, ist als schwarzer Fleck in die Pressegeschichte eingegangen.

Der Versuch, Journalisten durch Strafanzeigen, Gerichtsverfahren und Haftstrafen unter Druck zu setzen, widerspricht der Presse- und Meinungsfreiheit. Unsere Kollegen müssen freigelassen werden. #Journalismus ist kein Verbrechen.“


Nachrichtenquelle: 12punto

TGC Verhaftung von Journalisten Journalismus ist kein Verbrechen Saraçhane