TGC: Der Versuch, 26 Reporter und Autoren der Zeitung Sözcü durch Strafanzeigen einzuschüchtern, ist inakzeptabel
Der Vorstand des Türkischen Journalistenverbandes (TGC) hat eine Erklärung zu den Strafanzeigen abgegeben, die von der Cengiz Holding gegen die Zeitung Sözcü und 26 ihrer Autoren eingereicht wurden.
In der Erklärung wurden folgende Ansichten geäußert:
„Die bestehenden Einschränkungen der Pressefreiheit werden täglich um neue ergänzt. Zuletzt hat der Chef der Cengiz Holding, Mehmet Cengiz, aufgrund ihrer Berichte und Artikel Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen 26 Reporter und Autoren der Zeitung Sözcü erstattet.
Wir glauben, dass dieser Versuch in einem fairen Rechtssystem keinen Bestand haben wird.
Denn: Gemäß der Erklärung über Rechte und Pflichten der türkischen Journalisten ist der Journalist in erster Linie dem Volk und der Wahrheit gegenüber verantwortlich. Der Journalist muss im Einklang mit dem Recht der Öffentlichkeit auf Information bei der Ausübung der Freiheit zur Nachrichtenbeschaffung, Kommentierung und Kritik die Fakten unverfälscht wiedergeben, ungeachtet der Konsequenzen für ihn selbst.
Wenn ein Bericht im öffentlichen Interesse liegt, aktuell ist, der erkennbaren Wahrheit entspricht und unter Berücksichtigung der berufsethischen Grundsätze verfasst wurde, gilt dieser Bericht ungeachtet der Folgen als rechtmäßig.
Journalisten dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Aufgaben auf Grundlage der Rechte ausüben, die ihnen die Verfassung und das Pressegesetz verleihen.
Artikel 26 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 enthält die Bestimmung: ‚Wer sein Recht ausübt, wird nicht bestraft.‘ Aus diesem Grund ist jeder ähnliche Versuch zum Scheitern verurteilt.
Anstatt einen gegenteiligen Prozess einzuleiten, ist es inakzeptabel, dass versucht wird, Journalisten durch Schadensersatzklagen und die Drohung mit Haftstrafen einzuschüchtern; dies darf keinen Erfolg haben.
Journalismus ist kein Verbrechen. Damit wir ein demokratisches Land sein können, ist der freie Fluss von Nachrichten unerlässlich. Der Versuch, Journalisten durch Strafanzeigen, Klagen und Haftstrafen unter Druck zu setzen, verstößt gegen die Presse- und Meinungsfreiheit.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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