Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
53,9739
Dollar
Arrow
44,7367
Pfund Sterling
Arrow
62,9966
Gold
Arrow
6316,8466
BIST 100
Arrow
10.729

Die Türkei startet mit neuen Steuern ins neue Jahr: Hier sind die Sätze im Detail

Zum 1. Januar 2025 wurden einige Steuern und Gebühren, die Einkommensteuertarife sowie die Freibeträge für Steuerpflichtige basierend auf der Neubewertungsrate aktualisiert. Die im Einkommensteuergesetz festgelegten Pauschalbeträge und Grenzwerte wurden entsprechend der Neubewertungsrate angehoben.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Die Türkei startet mit neuen Steuern ins neue Jahr: Hier sind die Sätze im Detail

Demnach wurde die erste Stufe des Einkommensteuertarifs für das Jahr 2025 von 110.000 Lira auf 158.000 Lira, die zweite Stufe von 230.000 Lira auf 330.000 Lira, die dritte Stufe von 580.000 Lira auf 800.000 Lira und die vierte Stufe von 3 Millionen Lira auf 4,3 Millionen Lira angehoben.

Für Bezieher von Lohneinkünften wird die dritte Stufe, die bisher bei 870.000 Lira lag, nun bei 1,2 Millionen Lira angewendet. Gemäß dem neuen Tarif, dessen erste Einkommensstufe bei 158.000 Lira beginnt, werden alle Einkommensteuerpflichtigen, insbesondere Lohnempfänger, erst zu einem späteren Zeitpunkt in höhere Steuerstufen fallen.

MINDESTLOHNEMPFÄNGER ZAHLEN KEINE EINKOMMEN- UND STEMPELSTEUER

Die Erhöhung des Mindestlohns um 30 Prozent wirkte sich auch auf die Befreiung von der Einkommen- und Stempelsteuer aus. Da der Mindestlohn steuerfrei bleibt, werden alle Lohnempfänger im Jahr 2025 keine Einkommen- und Stempelsteuer in Höhe von 47.519,79 Lira zahlen.

ERMÄSSIGUNG DER MONATLICHEN STEUER FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Die monatlichen Steuerermäßigungsbeträge für Bürger mit Behinderungen wurden entsprechend der Neubewertungsrate erhöht. Je nach Grad der Behinderung wurden die monatlichen Ermäßigungsbeträge von bisher 1.700, 4.000 und 6.900 Lira auf 2.400, 5.700 bzw. 9.900 Lira angehoben.

Zudem wurde der Betrag für die Befreiung von der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV), der im Jahr 2024 bei 1.591.200 TL lag, ab dem 1. Januar 2025 auf 2.290.200 Lira erhöht.

Die Befreiungsgrenze wurde um die Neubewertungsrate von 1,1 Millionen Lira auf 1,58 Millionen Lira angehoben. In diesem Rahmen sind Einkünfte bis zu 1,58 Millionen Lira von der Steuer befreit.

Auch einige Grenzwerte und Beträge, wie die jährlichen Mietbeträge sowie jährliche Einkäufe, Verkäufe und Geschäftsumsätze, die zu den Bedingungen für die einfache Buchführung gehören, wurden aktualisiert. Während steuerehrliche Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen fristgerecht einreichen und ihre Steuern zahlen, von einem Steuernachlass von 5 Prozentpunkten profitieren, wurde die Obergrenze für diesen Steuernachlass ebenfalls entsprechend der Neubewertungsrate von 6,9 Millionen Lira auf 9,9 Millionen Lira erhöht.

Bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer wurden die Freibeträge erhöht und der Steuertarif aktualisiert. Der Freibetrag für Ehepartner und Kinder bei Erbschaften stieg von 1.609.000 Lira auf 2.316.000 Lira, während der Freibetrag für Schenkungen und Gewinne von 37.059 Lira auf 53.339 Lira angehoben wurde.

MTV, REISEPASS-, FÜHRERSCHEIN- UND MOBILTELEFONGEBÜHREN GESTIEGEN

Die Kraftfahrzeugsteuer (MTV) wurde um 43,93 Prozent erhöht. Die Steuer für ein Fahrzeug, für das im Jahr 2024 2.343 Lira an Kraftfahrzeugsteuer anfielen, beträgt im Jahr 2025 3.372 Lira; für ein Fahrzeug mit einer Steuer von 5.265 Lira stieg der Betrag für 2025 auf 7.577 Lira. Für Elektrofahrzeuge wird ein Viertel des Tarifs als Steuer gezahlt.

Auch die Gebühren für Reisepässe und Führerscheine sind gestiegen. Die Gebühr für einen einjährigen Reisepass beträgt 3.449,40 Lira, für einen dreijährigen Pass 8.000 Lira und für Pässe mit einer Gültigkeit von mehr als drei Jahren 11.274 Lira.

Für das Jahr 2025 wurde die Gebühr für den Führerschein der Klasse A auf 1.883,10 Lira festgelegt, während für den Führerschein der Klasse B 5.678,60 Lira erhoben werden. Die Gebühr für Mobiltelefone, die von Reisenden mitgebracht werden, stieg von 31.692 Lira auf 45.614,20 Lira.

Die pauschalen Stempelsteuerbeträge wurden ebenfalls um 43,93 Prozent erhöht. Zudem wurden die Buchführungsgrenzen für die im Jahr 2024 zu führenden Bücher neu festgelegt. In diesem Rahmen müssen Steuerpflichtige, deren jährlicher Umsatz 2,8 Millionen Lira übersteigt, ihre Bücher für das Jahr 2025 nach dem Bilanzprinzip führen.

Auch die Strafen für Unregelmäßigkeiten und besondere Unregelmäßigkeiten wurden aktualisiert. Die Strafe für das Nichtausstellen von Rechnungen und Kassenbons stieg bei der ersten Feststellung auf 14.000 Lira. Ab 2025 wurde die Grenze für die Ausstellung von Rechnungen von 6.900 Lira auf 9.900 Lira angehoben.

TARIF FÜR WERTPAPIERE

Darüber hinaus wurden die Verkaufspreise für Wertpapiere für das Jahr 2025 festgelegt. Die Kosten für Notarpapier und Steuererklärungen betragen 125 Lira; für Proteste, Vollmachten und notarielle Urkunden 250 Lira; die Passgebühr beträgt 1.135 Lira, die Gebühr für eine Aufenthaltserlaubnis 810 Lira. Für Personalausweise, die aufgrund von Geburt oder Änderung außerhalb der gesetzlichen Meldefrist ausgestellt werden, sind 185 Lira zu zahlen, bei Verlust eines Ausweises 370 Lira.

Die Kosten für ein Familienbuch wurden auf 1.010 Lira festgelegt, während für Führerscheine und Fahrerlaubnisbescheinigungen 1.420 Lira, für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen 1.270 Lira, für Zulassungsbescheinigungen für Arbeitsmaschinen 1.060 Lira, für Bankschecks (pro Scheckblatt) 80 Lira, für die Blaue Karte 185 Lira und für Dokumente zur Befreiung von der ausländischen Arbeitserlaubnis 810 Lira berechnet werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

1. Januar 2025 2024 Mindestlohn Steuererklärung Einkommensteuer Körperschaftsteuer Kfz-Steuer MTV