Überraschende Entscheidung für Familie Polat: TMSF-Zwangsverwaltung aufgehoben
Die Zwangsverwaltung durch den TMSF über die Unternehmen von Dilan und Engin Polat, die wegen Geldwäschevorwürfen inhaftiert sind, wurde aufgehoben. Die Geschäftsführung der Unternehmen geht wieder an die Familie Polat über, doch die gerichtliche Aufsicht bleibt bestehen. Der Prozess wurde auf den 12. November vertagt.
Im Geldwäscheprozess vor dem 2. Strafgericht erster Instanz von Anadolu, in dem sich 28 Angeklagte, darunter die Social-Media-Phänomene Dilan Polat und ihr Ehemann Engin Polat, verantworten müssen, hat das Gericht eine Zwischenentscheidung verkündet. Die bemerkenswerteste Entscheidung betrifft die Unternehmen der Familie Polat, für die der Einlagensicherungsfonds (TMSF) als Zwangsverwalter eingesetzt worden war.
Das Gericht hat die TMSF-Zwangsverwaltung für die Unternehmen der Familie Polat aufgehoben. Infolgedessen geht die Verwaltung der betreffenden Unternehmen wieder an die Familie Polat über. Das Gericht ließ jedoch nicht zu, dass die Unternehmen ohne Aufsicht bleiben. Dem Beschluss zufolge werden alle Finanztransaktionen der Unternehmen von unabhängigen, durch das Gericht bestellten Wirtschaftsprüfern genau überwacht.
TEILWEISE LOCKERUNG DER VERMÖGENSSPERREN
Das Gericht entschied, die Maßnahmen zur Vermögenssicherung gegen die inhaftierten Angeklagten Dilan und Engin Polat sowie die anderen Angeklagten aufrechtzuerhalten. Es wurde jedoch eine wichtige Lockerung vorgenommen. Die Vermögenssperren, die gegen Verwandte ersten und zweiten Grades des Ehepaars Polat verhängt worden waren, wurden aufgehoben. Dieser Schritt gibt den Familienmitgliedern die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen während des laufenden Verfahrens teilweise zurück.
PROZESS AUF DEN 12. NOVEMBER VERTAGT
Die nächste Anhörung in dem Fall wurde auf den 12. November 2025 vertagt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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