Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,0315
Dollar
Arrow
44,7825
Pfund Sterling
Arrow
63,1125
Gold
Arrow
6270,2130
BIST 100
Arrow
10.729

Ümit Karan beantragt Kronzeugenregelung bei der Staatsanwaltschaft

Der ehemalige Nationalspieler Ümit Karan hat nach seiner Festnahme im Rahmen einer Drogenermittlung bei der Staatsanwaltschaft beantragt, von der Kronzeugenregelung zu profitieren.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
Ümit Karan beantragt Kronzeugenregelung bei der Staatsanwaltschaft

Ümit Karan, der im Zuge einer umfassenden Ermittlung gegen Prominente wegen Drogenkonsums am Flughafen Sabiha Gökçen bei dem Versuch, das Land zu verlassen, festgenommen worden war, wurde am 16. Januar 2026 inhaftiert und in ein Gefängnis überstellt. Im Rahmen der Ermittlungen durchgeführte Analysen der Gerichtsmedizin ergaben laut Berichten Kokainrückstände in den Blut- und Urinproben von Karan.

Es wurde bekannt, dass sich der 49-jährige ehemalige Fußballer seit etwa zwei Wochen in Haft befindet und nun die Absicht geäußert hat, von der Kronzeugenregelung Gebrauch zu machen, weshalb er einen entsprechenden Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellte. Es wird erwartet, dass Karan in den kommenden Tagen vernommen wird und Informationen über das Drogennetzwerk preisgeben könnte.

Ausschlaggebend für seine Festnahme und Inhaftierung waren die Aussagen seiner ehemaligen Lebensgefährtin bei der Staatsanwaltschaft. Die 23-jährige Frau mit den Initialen Ş.N. behauptete, sie habe Karan vor etwa sieben Monaten kennengelernt und gemeinsam mit ihm dreimal Drogen konsumiert. Die junge Frau erklärte: „Ich habe Ümit Karan niemals Drogen beschafft. Ümit Karan hat selbst Drogen mitgebracht und mir angeboten. Ich habe dafür kein Geld bezahlt. Ich bereue, was ich mit Ümit Karan erlebt habe. Ich weiß nicht, warum er mich benutzt hat.“

Ümit Karan, der die Vorwürfe zunächst bestritten hatte, verteidigte sich in seiner ersten Aussage damit, dass er in der Vergangenheit im Ausland unkontrolliert Substanzen konsumiert habe, jedoch niemandem Drogen gegeben habe. Karan bestätigte, die junge Frau namens Ş.Ö. zu kennen und eine frühere Beziehung mit ihr geführt zu haben, bestritt jedoch, ihr wie behauptet Kokain gegeben zu haben.


Nachrichtenquelle: 12punto

Ümit Karan