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Urteil gegen Can Göktuğ Boz für den Mord an Başak Cengiz bestätigt

Die lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld sowie die fünfjährige Freiheitsstrafe gegen Can Göktuğ Boz, der die Architektin Başak Cengiz in Istanbul-Ataşehir während sie auf der Straße ging mit einem Samuraischwert ermordete, wurden vom Kassationsgerichtshof bestätigt.

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Urteil gegen Can Göktuğ Boz für den Mord an Başak Cengiz bestätigt

Der 1. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) hat die lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld sowie die fünfjährige Freiheitsstrafe gegen Can Göktuğ Boz bestätigt, der am 9. November 2021 in Istanbul-Ataşehir die Architektin Başak Cengiz während sie auf der Straße ging mit einem Samuraischwert ermordete.

Der Senat schloss die Revisionsprüfung des Urteils ab, das am 22. April 2022 vom 4. Schwurgericht Istanbul-Anatolien gefällt worden war.

Demnach wurde die lebenslange Haftstrafe wegen „vorsätzlicher Tötung aus niederen Beweggründen oder unter Zufügung von Qualen“, die ohne strafmildernde Umstände verhängt wurde, bestätigt.

Ebenfalls bestätigt wurden die vierjährige Haftstrafe gegen den Angeklagten Boz wegen der Bedrohung von Kaan Ağaca, der versucht hatte, die Tat gegen das Opfer Cengiz zu verhindern, sowie die einjährige Haftstrafe wegen „Erwerbs, Tragens oder Besitzes von Schusswaffen, Messern und anderen Gegenständen“.

BESASS ZAHLREICHE SCHNITT- UND STICHWERKZEUGE IN SEINER WOHNUNG

In der Entscheidung des Senats wurde festgehalten, dass Boz die Tat mit einer als „Samuraischwert“ bezeichneten Waffe ausführte und am Körper des Opfers Cengiz 12 Schnitt- und Stichwunden festgestellt wurden, von denen 6 tödlich waren.

In der Entscheidung wurde darauf verwiesen, dass der Angeklagte Can in seinen Aussagen angab, er habe sich „gelangweilt und unglücklich gefühlt und sich in den Kopf gesetzt, eine Tat gegen eine weibliche Person zu verüben, da dies einfacher sei“. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass in der Wohnung des Angeklagten zahlreiche Schnitt- und Stichwerkzeuge gefunden wurden.

In der Entscheidung heißt es weiter, dass der Angeklagte Can am Tag des Vorfalls mit dem Samuraischwert, das er aus seiner Wohnung mitgenommen hatte, die auf der Straße gehende Cengiz angriff. Trotz des Widerstands des Opfers habe Can die Tat fortgesetzt und dabei Kaan Ağaca, der ihn aufzuhalten versuchte, mit den Worten „Komm nicht näher, sonst steche ich dich auch ab“ bedroht.



Nachrichtenquelle: 12punto

Başak Cengiz Can Göktuğ Boz Kassationsgerichtshof