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Urteil gegen Tarkan-Cousin im Mordprozess verkündet

Im Fall des Mordes an Ercan Gönülkırmaz (28), der in Esenyurt in seinem Geschäft erst erschossen und anschließend verbrannt wurde, ist das Urteil gegen den Cousin des berühmten Sängers Tarkan, Servet Tevetoğlu, und fünf weitere Angeklagte gefallen. Das Gericht verurteilte fünf der Angeklagten wegen „vorsätzlichen Mordes durch Planung“ zu lebenslanger Haft unter erschwerten Bedingungen.

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Urteil gegen Tarkan-Cousin im Mordprozess verkündet

Im Prozess um den Mord an Ercan Gönülkırmaz, der am 17. Januar 2017 in seinem Geschäft in Esenyurt erschossen und verbrannt wurde, ist das Urteil gegen sechs Angeklagte, darunter Tarkans Cousin Servet Tevetoğlu, verkündet worden.
Bei der Verhandlung vor dem 6. Schwurgericht Bakırköy wurde der inhaftierte Angeklagte Servet Tevetoğlu per Videoschalte (SEGBİS) zugeschaltet. Die Nebenkläger Yüksel Çelik, Hava Gönülkırmaz sowie die Anwälte beider Seiten nahmen an der Verhandlung teil.

Das Gericht stellte fest, dass der gegen den flüchtigen Angeklagten Turgay Tokur erlassene internationale Haftbefehl (Red Notice) bisher nicht vollstreckt wurde.

Der Nebenkläger Yüksel Çelik forderte in seiner Aussage: „Ich möchte, dass die Angeklagten die höchstmögliche Strafe erhalten.“ Die Mutter des Opfers, Hava Gönülkırmaz, erklärte: „Es sind 7 Jahre vergangen und die Mörder wurden nicht gefasst. Ich möchte, dass sie die höchstmögliche Strafe erhalten.

Der Angeklagte Servet Tevetoğlu bat in seinem Schlusswort um seinen Freispruch.
Bei der Urteilsverkündung entschied das Gericht, das Verfahren gegen den flüchtigen Angeklagten Turgay Tokur abzutrennen, da der internationale Haftbefehl bislang nicht vollstreckt werden konnte. Das Gericht verurteilte die Angeklagten Servet Tevetoğlu, Akın Özagin, Arif Rasim Topçu, Nihat Budak und Murat Budak wegen „vorsätzlichen Mordes durch Planung“ zu lebenslanger Haft unter erschwerten Bedingungen.

Zudem ordnete das Gericht für die bislang auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten Akın Özagin, Arif Rasim Topçu, Nihat Budak und Murat Budak einen Haftbefehl an. Des Weiteren wurden die Angeklagten wegen „Sachbeschädigung“ zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt.

AUS DER ANKLAGESCHRIFT

Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy hatte in der Anklageschrift den Vorfall vom 17. Januar 2017 in Esenyurt geschildert. Darin hieß es, dass bewaffnete Personen gegen 02:00 Uhr nachts das Yüksel Çelik gehörende Feinkostgeschäft betraten, auf das Opfer Ercan Gönülkırmaz schossen und das Geschäft anschließend mit einer mitgebrachten brennbaren Flüssigkeit in Brand setzten.

In der Anklageschrift wurde ausgeführt, dass Ercan Gönülkırmaz dabei ums Leben kam und das Geschäft durch das Feuer unbrauchbar wurde. Die Angeklagten Servet Tevetoğlu, Akın Özagin, Arif Rasim Topçu und Turgay Tokur seien mit zwei Autos zum Tatort gefahren; einer der Angeklagten habe auf das Opfer geschossen, während Servet Tevetoğlu das Geschäft in Brand gesetzt habe und sie anschließend mit den Fahrzeugen geflohen seien.

Für Servet Tevetoğlu, Akın Özagin, Arif Rasim Topçu, Murat Budak, Nihat Budak und Turgay Tokur war wegen „Mordes aus Blutrache“, „Sachbeschädigung“ und „unerlaubten Waffenbesitzes“ eine lebenslange Haftstrafe sowie bis zu 9 Jahre Gefängnis gefordert worden.

Servet Tevetoğlu hatte nach diesem Vorfall bereits zwei Jahre im Gefängnis verbracht, war dann jedoch gegen eine Kaution von 250.000 TL und unter Auflagen freigekommen. Tevetoğlu war aus dem offenen Vollzug geflohen, ohne die Kaution zu zahlen. Er wurde später in Edirne gefasst.


Nachrichtenquelle: İHA

Tarkan